Rotlichtviertel in Straubing

Großer Andrang beim Prozess mit Nachtclubbetreiberin


Symbolfoto: Arne Dedert, dpa/lhe

Symbolfoto: Arne Dedert, dpa/lhe

Von ber

Die zahlreichen Besucher, die sich im Gerichtssaal womöglich delikate Details aus dem Nachtclub-Séparée erwartet hatten, wurden enttäuscht: Nach einer ganz und gar unspektakulären Verhandlung wurde die 47-jährige Betreiberin einer Straubinger Bar im Rotlichtviertel wegen Beihilfe zur Ausübung der Prostitution zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt.

Vielleicht aus Frust darüber, dass es anstatt intimer Geständnisse nur Juristendeutsch zu hören gab, ließ sich ein Gast während der Urteilsverkündung zu dem Zwischenruf "Scheiterhaufen" in Richtung Anklagebank hinreißen. Der Rufer muss nun möglicherweise mit juristischen Folgen rechnen, denn auf Antrag des Verteidigers Jan Bockemöhl ließ das Gericht seine Personalien feststellen.

Der zweite Verhandlungstag in diesem für Straubinger Verhältnisse ungewöhnlichen Verfahren begann für die Zuhörer - fast ausschließlich Männer unterschiedlichen Alters - mit einer über einstündigen Wartezeit, denn die Prozessbeteiligten zogen sich zu einem Rechtsgespräch zurück. Das Ergebnis: Der Angeklagten wurde eine Geldstrafe zwischen 60 und 90 Tagessätzen für den Fall eines Geständnisses in Aussicht gestellt.

Die Staatsanwaltschaft hatte der Lokalbesitzerin vorgeworfen, im Zeitraum etwa zwischen 2008 und 2010 in ihrem Etablissement nicht nur Getränke, sondern auch gewisse Dienstleistungen verkauft zu haben (idowa berichtete). In Straubing ist Prostitution laut einer Verordnung der Regierung von Niederbayern seit 1975 verboten. Die Kunden hätten zwar offiziell nur Getränke bezahlt, aber je nach Preis auch Sex bekommen. Zeugen hatten diese Praxis am ersten Verhandlungstag Ende Februar übereinstimmend bestätigt. Damals hatte allerdings die Barbetreiberin die Vorwürfe abgestritten und behauptet, sie habe ihre Angestellten nur als Tischdamen und Tänzerinnen beschäftigt. Auf Anraten von Verteidiger Bockemöhl willigte die nicht vorbestrafte Gastronomin in den "Deal" ein und gab insgesamt 17 der 39 angeklagten Fälle zu, die übrigen Verfahren wurden eingestellt. Sie habe es zumindest billigend in Kauf genommen, dass in ihrem Lokal Prostitution stattfand oder es nicht verhindert, ließ sie über ihren Rechtsanwalt erklären. Damit konnte auch auf die Vernehmung der weiteren Zeugen verzichtet werden. Bockemöhl betonte, dass seine Mandantin seit der "Heimsuchung" durch die Behörden, wie er es nannte, ihr Lokal komplett umorganisiert habe und seither "nichts mehr anbrennt".

In seinem Plädoyer kommentierte der Verteidiger auch den Publikumsandrang im Gerichtssaal: "Die Tatsache, dass es Prostitution in Straubing gibt, bringt so viele Leute in den Gerichtssaal wie schon lange nicht mehr." Das Vergehen sei jedoch nur ein Formalverstoß, weil Prostitution eben verboten sei, es sei niemand geschädigt worden. Das Gericht schloss sich im Urteil seinem Antrag an, die Staatsanwältin hatte auf 90 Tagessätze plädiert.