"Altanlagen" sollen nicht hergerichtet werden, um Beiträge nicht einfordern zu müssen

Keine Straßensanierung vor April 2021


Während der coronabedingten Schließung erhebt die Gemeinde keine Gebühren für die Betreuung in der Kinderkrippe, sofern diese nicht in Anspruch genommen wurde.

Während der coronabedingten Schließung erhebt die Gemeinde keine Gebühren für die Betreuung in der Kinderkrippe, sofern diese nicht in Anspruch genommen wurde.

Straßen, die in den vergangenen 25 Jahren gebaut worden sind, werden erst wieder im kommenden Jahr hergerichtet. Das hat der Marktgemeinderat in der Sitzung am Dienstag beschlossen. Die Gemeinderäte hoffen so, einer rechtlichen Zwickmühle zu entgehen.

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