Gute Nachricht für Angehörige
Kreisklinik Wörth hebt Besuchsverbot auf
4. März 2022, 9:36 Uhr aktualisiert am 4. März 2022, 10:00 Uhr
Seit dem 17. November 2021 galt an der Kreisklinik Wörth aufgrund der angespannten Corona-Lage ein generelles Besuchsverbot. Dieses wird nun wieder aufgehoben, wie die Klinik am Freitag mitteilte.
Patienten können damit ab kommendem Montag (7. März) täglich wieder eine Stunde Besuch von einer Person bekommen. Die Besuchszeiten sind von Montag bis Freitag zwischen 14 und 18 Uhr und am Wochenende von 11 bis 17 Uhr. Nur Besuche auf die Isolierstation sind weiterhin nicht möglich.
Voraussetzung für einen Besuch ist unabhängig vom Impf- beziehungsweise Genesenenstatus die Vorlage eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder ein Schnelltest aus der Apotheke oder einem Testzentrum, der nicht älter als 24 Stunden ist. Um sich auszuweisen, ist ein Führerschein oder Personalausweis mitzubringen. Ausnahme: Der Besuch von Schwerstkranken und Palliativpatienten ist nach Rücksprache mit der Station jederzeit möglich. In der gesamten Klinik gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.
"Wir sind froh, dass wir diesen Schritt nun gehen konnten und unseren Patientinnen und Patienten durch die täglichen Besuche wieder ein Stück Normalität geben können, werden die Entwicklung die nächsten Wochen jedoch noch im Auge behalten", so Krankenhausdirektor Martin Rederer.