Wahrscheinlich einmalige Sitzung
Landkreis setzt verkleinertern Ferienausschuss ein
13. April 2020, 15:47 Uhr aktualisiert am 13. April 2020, 16:05 Uhr
Von
Redaktion Wörth
Weil Sitzungen kommunaler Gremien aufgrund der Corona-Pandemie derzeit generell auf ein Mindestmaß beschränkt werden sollen und zudem eine Sitzung des aus 71 Mitgliedern bestehenden Kreistages bereits aus infektionsschutzrechtlichen Gründen problematisch ist, dürfen nach Auffassung des bayerischen Innenministeriums nun auch Landkreise bis zum Ablauf der Wahlperiode am 30. April 2020 einen sogenannten Ferienausschuss bilden.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat
Bereits Abonnent? Hier anmelden