Denkmalschutz
Landratsamt entscheidet über Pfatterer Fischerstodl
16. September 2020, 14:42 Uhr aktualisiert am 16. September 2020, 16:17 Uhr
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Pfatter tagte am Dienstagabend. Dabei ging es vordringlich um die Zukunft des Fischerstodls. Bürgermeister Hans Biederer informierte darüber, dass er über den von der Rechtsanwaltskanzlei Petersen-Hardrath-Pruggmayer beantragten Abriss des im Eigentum der Eheleute Stehr stehenden, denkmalgeschützten Bruchsteinstadels in Kenntnis gesetzt wurde.
Die Entscheidung darüber, sagte der Bürgermeister, liege nun beim Landratsamt, wobei erst einmal ein Vor-Ort-Termin stattfinde. Nach nunmehr zwei Jahren sei am 21. August eine Rückmeldung des Landesamtes für Denkmalpflege aus München gekommen, wonach das Amt 90 Prozent der Sanierungskosten übernehmen würde.