Landkreis Straubing-Bogen
Landratsamt: Keine speziellen Bescheinigungen für Genesene
5. Mai 2021, 12:28 Uhr aktualisiert am 5. Mai 2021, 12:28 Uhr
Ab dem 6. Mai werden in Bayern vollständig Geimpfte und Genese Personen mit einem negativen Coronatest gleichgestellt. Damit sind mehrere Erleichterungen verbunden - etwa bei Kontaktbeschränkungen oder privaten Zusammenkünften. Doch wer gilt eigentlich als genesen? Und welche Nachweise gibt es dafür?
Diese Fragen wurden dem Landratsamt Straubing-Bogen seit der Ankündigung sehr häufig gestellt. In der Stadt Straubing und dem Landkreis Straubing-Bogen gibt es insgesamt rund 7.200 Personen, die als genesen gelten. Allerdings, so teilt das Landratsamt mit, gibt es zum Status und Nachweis von Genesenen bisher keine weitergehenden Informationen vonseiten der bayerischen Staatsregierung. Spezielle Bescheinigungen für Genesene werden nicht ausgestellt. Ehemals Infizierte haben allerdings ein Schreiben über ihre Erkrankung sowie ein Schreiben über die Aufhebung der Quarantäne erhalten. Laut dem Landratsamt sind diese Schreiben bis auf Weiteres als Nachweis ausreichend. Antikörpertests sind nach derzeitigem Stand nicht nötig. Das Landratsamt weist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass der Status "genesen" nach derzeitiger Regelung nur für sechs Monate nach einer überstandenen Covid-19-Infektion gültig ist.