Regensburg

Pädophiler suchte seine Opfer in Donau-Arena


Von Redaktion idowa

(alf). Am Dienstag verurteilte die Jugendkammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richter Carl Pfeiffer einen 39-jährigen Disponenten aus Regensburg zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten wegen schweren sexuellen Missbrauchs, Missbrauchs und vorsätzlicher Körperverletzung. Ein weiterer Anklagepunkt - der Besitz und die Verbreitung kinderpornografischer Schriften - war von der Strafkammer eingestellt worden, da diese Tat beim Strafmaß nicht mehr besonders ins Gewicht fiel.

Ab dem Jahr 2009 hatte der geständige Angeklagte regelmäßig, meist mittwochs und samstags, den sogenannten Discoeislauf in der Donau-Arena besucht. Sein Motiv war alles andere als eine sportliche Betätigung. Vielmehr hatte er es auf Jungen und Jugendliche abgesehen. Um sich ihr Vertrauen zu erschleichen, zeigte er sich sehr spendierfreudig. So zahlte er den Jungs den Eintritt zum Discolauf und zu Eishockeyspielen. Danach ging es entweder in ein Fast-Food-Restaurant in der Nähe oder zum Pizzaessen. Einem Jungen schenkte er gar eine komplette Eishockeyausrüstung.

Es kam nicht selten vor, dass er die Kinder auch in seine Wohnung einlud. Dann schaute er mit den Jungen Pornofilme an. Über seinen älteren Bruder lernte der Angeklagte Mitte Januar einen zwölfjährigen Buben kennen. Auch diesen beeindruckte das geschilderte "Programm". Bei mehreren Übernachtungen kam es schließlich zu sexuellen Übergriffen bis hin zum schweren sexuellen Missbrauch des Buben. Seinen Eltern wollte dieser sich nicht anvertrauten, aus Angst davor, dass ihm dann der Besuch der Donau-Arena verboten werde. In einem 13-Jährigen fand der Angeklagte ein weiteres Opfer. Bei beiden Kindern hatte er ein leichtes Spiel, weil diese aus einem schwierigen sozialen Umfeld stammten.

Aufgeflogen sind die Übergriffe des Angeklagten durch Auffälligkeiten der Kinder in ihrer Bad Abbacher Schule. Der Schulleiter informierte die Polizeiinspektion Kelheim, die nach einer ersten Befragung die Angelegenheit an die Regensburger Kriminalpolizei weitergab. Die zuständige Sachbearbeiterin bestätigte als Zeugin, dass bei den Übergriffen des Angeklagten keine Gewalt angewendet wurde. Im Zuge der Ermittlungen tauchten jedoch zwei weitere Männer auf, die ebenfalls sexuellen Kontakt mit den Kindern hatten.

Einer von ihnen wurde zwischenzeitlich durch eine Strafkammer des Landgerichts Amberg zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Das andere Verfahren steht noch aus. Der Angeklagte selbst befindet sich seit dem 2. März in Untersuchungshaft.

Nachdem ihm von der Strafkammer für den Fall eines Geständnisses - durch das die Vernehmung der Kinder vermieden werden konnte - eine Freiheitsstrafe von vier bis viereinhalb Jahren in Aussicht gestellt worden war, ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger Michael Haizmann erklären, dass er die Tatvorwürfe einräumt. Im Anschluss daran attestierte ihm ein Sachverständiger einen hohen Intelligenzgrad ohne psychologische Grunderkrankung.

Danach sei der Angeklagte - der als Kind selbst sexuell missbraucht worden sein soll - voll schuldfähig. Ein weiteres Gutachten über den Lebenslauf des Angeklagten wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit erstattet.