Urteil am Landgericht Regensburg steht fest

Paranoider Messer-Angreifer kommt in die Psychiatrie


Bei Nacht soll der Messer-Angreifer in das Zimmer gekommen sein. (Symbolbild)

Bei Nacht soll der Messer-Angreifer in das Zimmer gekommen sein. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Es muss eine dramatische Szene gewesen sein, die am Dienstag, den 12. November, vor dem Regensburger Landgericht verhandelt wird: In den frühen Morgenstunden des 15. Mai 2019 soll der Angeklagte, ein Eritreer, in ein Zimmer der Regenstaufer Asylbewerberunterkunft gestürmt sein.

Dort war der 22-Jährige zusammen mit den beiden Zeugen des Gerichtsprozesses und dem Tatopfer untergebracht. Bewaffnet mit einem Pflasterstein und einem langen Küchenmesser in der Hosentasche, soll der junge Mann laut Anklageschrift auf einen seiner Mitbewohner losgegangen sein.

Er beschuldigte ihn mutmaßlich, seine Mutter geschlagen zu haben, und soll versucht haben, mit dem Stein auf ihn einzuschlagen. Diesen Angriff konnte das Opfer abwehren, steckte dann aber insgesamt vier Messerstiche ein und wurde schwer verletzt. Der Angeklagte soll dabei gerufen haben, dass er den noch im Bett Liegenden töten wolle. Auch im Anschluss sei er kaum zu bändigen gewesen und habe allen Anwesenden mit dem Tod gedroht. Zwei weitere Bewohner sollen ihn dann entwaffnet und festgehalten haben, bis die Polizei eintraf.

Der Eritreer leidet laut einem medizinischen Gutachten an paranoider Schizophrenie und hatte sich offenbar eingebildet, dass seine Mitbewohner seine Familie getötet und sein Essen vergiftet hätten. Die Anklage geht daher von Schuldunfähigkeit aus, dennoch könnte der Angeklagte sich des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht haben.

Das erwartete Ergebnis trat dann auch ein: Thomas Polnik, der Pressesprecher des Regensburger Landgerichts, erklärte am Abend des 12. November idowa gegenüber, dass der Prozess abgeschlossen sei und der geplante zweite Verhandlungstag am 18. November entfiele.

"Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind übereingekommen, der Empfehlung des psychiatrischen Gutachters zu entsprechen und den Täter in eine psychiatrische Klinik einzuweisen, was vom Schöffengericht dann so bestätigt wurde", erklärte der Sprecher. Zwar sei die Tat eindeutig begangen worden, durch seine Krankheit sei der 22-jährige Eritreer aber nicht schuldfähig.