Landkreis Regensburg
Polizeibericht PI Neutraubling
29. Mai 2017, 10:43 Uhr aktualisiert am 29. Mai 2017, 10:43 Uhr
Neutraubling: Von Sonne geblendet - Unfall verursacht
Am Sonntag um 18.15 Uhr kam es in Neutraubling an der Kreuzung Südumgehung/Mintrachinger Straße, zum Zusammenstoß zwischen zwei Autos. Der 82-jährige Fahrer eines Autos, Mazda, bog an der Kreuzung aus Richtung Guggenberger Weiher kommend nach links in die Südumgehung ein. Hierbei übersah der Fahrer des Mazda, da er von der Sonne geblendet wurde, ein vorfahrtsberechtigtes Auto, BMW. Der 20-jährige Fahrer des BMW versuchte noch dem Mazda auszuweichen, konnte letztendlich einen Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge nicht mehr verhindern. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 1.000 Euro.
Neutraubling: Trotz Fahrverbots Auto gefahren
Am Sonntag erschien ein 29-jähriger Neutraublinger bei der Polizeiinspektion Neutraubling, um seinen Führerschein wegen eines Fahrverbots in amtliche Verwahrung zu geben. Hierzu war der 29-Jährige mit seinem Auto zur Polizeiinspektion vorgefahren. Es stellte sich heraus, dass das Fahrverbot gegen den 29-Jährige bereits rechtskräftig gewesen war und dass seine Fahrt zur Polizeidienststelle nicht mehr zulässig war. Gegen den 29-Jährigen wird nun Strafanzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz erstattet.
Neutraubling: Im Drogenrausch unterwegs
Am Sonntagnachmittag wurde in Neutraubling in der Birkenallee ein Auto, besetzt mit zwei jungen Männern, von einer Polizeistreife der Polizeiinspektion Neutraubling einer Kontrolle unterzogen. Die Polizeibeamten stellten bei der Kontrolle Marihuanageruch, welcher aus dem Auto drang, fest. Es stellte sich heraus, dass der Fahrer des Autos unter Drogeneinfluss gestanden hatte und dass er von seinem Beifahrer soeben Marihuana erwerben wollte. Bei der durchgeführten Durchsuchung der beiden Personen und des Fahrzeugs wurden insgesamt 45 Gramm Marihuana aufgefunden und sichergestellt. Beim 19-jährigen Fahrer wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Die beiden jungen Männer werden wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz angezeigt. Gegen den Fahrer erfolgt außerdem eine Anzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz.