Neue Corona-Verfügung erlassen
Regensburg: Hier bleibt das Trinken von Alkohol verboten
21. Januar 2021, 19:25 Uhr aktualisiert am 21. Januar 2021, 19:25 Uhr
Das Trinken alkoholischer Getränke bleibt in bestimmten Stadtbezirken in Regensburg untersagt. Die Stadt hat diesbezüglich am Donnerstag eine neue Allgemeinverfügung anlässlich der Corona-Pandemie erlassen.
Im Stadtgebiet Regensburg gilt demnach ein Alkoholkonsumverbot für öffentliche Verkehrsflächen der Innenstadt und sonstige öffentliche Orte unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte am Dienstag das bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht gab damit dem Eilantrag eines Mannes aus Regensburg statt. Zur Begründung teilte das Gericht mit, dass nach Infektionsschutzgesetz Alkoholverbote nur an bestimmten öffentlichen Plätzen vorgesehen seien. Die Anordnung eines Alkoholverbots für die gesamte Fläche des Freistaats Bayern überschreite daher die Verordnungsermächtigung, die der Bundesgesetzgeber hier erteilt habe. Die Entscheidung des Senats gelte ab sofort bis zu einer Entscheidung.
Mit der neuen Verfügung gilt in Regensburg ab Donnerstagabend ein flächendeckendes Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt. Das Verbot schließt folgende Bereiche, Straßen und Plätze mit ein:
- Nördliches Ufer des Donaunordarmes ab der Wehrbrücke bis Höhe des Unteren Wöhrds
- Donausüdufer bis zur Ostgrenze des Villaparks
- Villastraße
- Adolf-Schmetzer-Straße
- Gabelsbergerstraße
- Sternbergstraße bis zur Sternbergunterführung
- Bundesbahngelände bis zur Galgenbergbrücke
- Kreuzung Galgenbergstraße/Friedenstraße
- Friedenstraße bis zur Kumpfmühler Brücke
- Kumpfmühler Straße
- Fürst-Anselm-Allee
- Platz der Einheit
- Prebrunnallee
- Westliche Begrenzung des Herzogparks
- Donausüdufer bis zur Staustufe Regensburg
- Wehrbrücke bis zum Donaunordarm
Ein flächendeckendes Alkoholkonsumverbot gilt ebenfalls in Stadtamhof. Folgende Bereiche, Straßen und Plätze grenzen an und sind damit auch betroffen:
- Frankenstraße ab der Einmündung der Ostabfahrt Pfaffensteiner Brücke bis zur Frankenbrücke
- Westufer des Regens bis zur Einmündung in die Donau
- Donaunordarm bis zur Spundwand des RMD-Kanals
- Verlängerung zum Nordufer der Donau
- Nordufer des RMD-Kanals bis Höhe der Einmündung der Ostabfahrt Pfaffensteiner Brücke in die Frankenstraße
- Nördliche Verlängerung zur Frankenstraße
Unter öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstadt und sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel versteht die Stadt Regensburg laut Allgemeinverfügung öffentliche Straßen, Wege und Plätze inklusive Gehwegen und Fußgängerzonen sowie die in den genannten Stadtbezirken liegenden öffentlichen Grün- und Spielanlagen.
Die Allgemeinverfügung gilt ab 21. Januar, 20 Uhr. Die Allgemeinverfügung vom 17. Dezember, die sich auf die Maskentragepflicht bezieht, bleibt bestehen.