Strengere Maßnahmen

Regensburg nähert sich laut LGL Signalwert von 50


Die Zahl der Neuinfektionen steigt in Regensburg (Symbolbild).

Die Zahl der Neuinfektionen steigt in Regensburg (Symbolbild).

Von Redaktion idowa

In Regensburg treten die Maßnahmen der geänderten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Das teilte die Stadt am Samstag mit.

Seit vergangenen Montag übersteigt der Sieben-Tage-Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in Regensburg kontinuierlich den Signalwert von 35. Laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit lag er am Freitag, 16. Oktober 2020, bei 45,07 und laut Robert-Koch-Institut am Samstag, 17. Oktober 2020, bei 36,6. Damit gelten für Regensburg ab Mitternacht die Regeln, die in der geänderten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für diesen Fall vorgesehen sind.

Maskenpflicht im öffentlichen Raum

In Regensburg gibt es ab Mitternacht eine Maskenpflicht in Fahrstühlen, an Schulen ab der 5. Klasse, in Hochschulen, bei Tagungen, Kongressen, in Theatern, Sälen und sonstigen Bühnen und Kinos und bei Sportveranstaltungen. Die Stadt ordnet außerdem eine Maskenpflicht für die Fußgängerzonen, die zentralen Plätze und besonders belebte Gassen sowie die drei Donaubrücken im Altstadtbereich an, die jeweils von 6 bis 24 Uhr gilt. Im Einzelnen sind folgende Straßen, Plätze und Brücken betroffen:

Fußgängerzonen: Kohlenmarkt - Rathausplatz - Neue Waaggasse - Haidplatz -Weingasse Zieroldsplatz, Roter Herzfleck Untere Bachgasse - Waaggäßchen - Hinter der Grieb - Vor der Grieb Tändlergasse, Kramgasse Pfauengasse - Weiße-Lilien-Straße - Drei-Helm-Gasse - Frauenbergl - Salzburger Gasse Schwarze-Bären-Straße - Kapellengasse - Königsstraße, West- und Mittelteil Maximilianstraße, Mittelteil St.-Kassians-Platz - Vier-Eimer-Gasse - Simadergasse - Fröhliche-Türken-Straße, Nordteil Hunnenplatz Brückstraße, Nordteil Weiße-Lamm-Gasse, Vorplatz Historische Wurstkuchl

Plätze und einzelne, besonders belebte Gassen: Domplatz, Domstraße, Krauterermarkt Neupfarrplatz, Residenzstraße Bismarckplatz Arnulfsplatz Gesandtenstraße - Rote-Hahnen-Gasse - Ludwigstraße Dachauplatz, Aufenthaltsfläche Brunnenanlage Ernst-Reuter-Platz, westlicher Bereich Bahnhofsvorplatz

Brücken: Steinerne Brücke Eiserne Brücke Eiserner Steg

Gastronomie und Alkohol

In der Gastronomie ist die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle von 23 bis 6 Uhr untersagt. Von 23 bis 6 Uhr darf an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste kein Alkohol verkauft werden. Auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, die von der Kommune festzulegen sind, besteht von 23 bis 6 Uhr ein Alkoholverbot. In Regensburg betrifft dies zunächst den Bismarckplatz, den Neupfarrplatz, den Domplatz, die Domstraße, den Krauterermarkt und den Haidplatz. Weitere Plätze werden geprüft.

Da die Regeln am 18. Oktober 2020 um 0 Uhr in Kraft treten, gelten diese Verbote in der Nacht vom 17. auf den 18. Oktober 2020 jeweils von 0 bis 6 Uhr.

Private Feiern und Treffen

Private Feiern (unabhängig, an welchem Ort sie stattfinden) und Kontakte im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken (auch in der Gastronomie) werden auf zwei Hausstände oder maximal zehn Personen beschränkt.

Geltungsdauer der neuen Regeln

Die Regeln gelten bis zum Ablauf des Tages, an dem Regensburg letztmals in der Bayerischen Corona-Ampel unter den Städten und Landkreisen mit "7-Tage-Inzidenz ab 35" (gelb) aufgeführt ist. Bei erneuter Aufführung Regensburgs würden die Regeln nach demselben Muster automatisch wieder in Kraft treten und gelten.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz in Regensburg auf 50 oder mehr steigen, würde dies in der Bayerischen Corona-Ampel auf der Liste "7-Tage-Inzidenz ab 50" (rot) veröffentlicht. Ab dem Tag, nachdem Regensburg erstmals auf dieser Liste genannt würde, würden für die Stadt automatisch die zusätzlichen Regeln gelten, die die Staatsregierung für diesen Fall festgelegt hat.