Protestaktionen in Regensburg
Stadt diskutiert weiteres Vorgehen bei den "Spaziergängen"
20. Januar 2022, 15:16 Uhr aktualisiert am 20. Januar 2022, 16:00 Uhr
In vielen ostbayerischen Städten sind in den vergangenen Wochen sogenannte "Coronaspaziergänge" abgehalten worden - auch in Regensburg. Die Stadt hat deswegen gemeinsam mit der Polizei über eine mögliche Anpassung der Maßnahmen gesprochen.
Vorweg: Bislang sind die Protestaktionen in Regensburg, obwohl sie nicht angemeldet wurden, weitgehend friedlich abgelaufen. Aber: "Auch wenn die Demonstrationen bisher geordnet abgelaufen sind und die Polizei derzeit keine Veranlassung sieht, stärker einzugreifen, heißt das nicht, dass es für immer so bleiben wird", so Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer. Die Stadt und auch die Polizei würden die Versammlungen deswegen sehr genau im Blick behalten. Bei weiterhin steigenden Inzidenzen oder anderen bedenklichen Entwicklungen, werde die Stadt mit beschränkenden Maßnahmen reagieren. Im Gespräch seien etwa eine Maskenpflicht bei Versammlungen, vorher festgelegte Strecken oder Teilnehmerbegrenzungen.
"Jeder darf seine Meinung zu den Corona-Maßnahmen und zur Impfpflicht äußern. Besorgniserregend ist hingegen, wenn sich immer mehr Corona-Leugner radikalisieren und die sogenannten Spaziergänge von extremen Rechten unterwandert werden. Die Augen davor zu verschließen, wäre fatal", so Gertrud Maltz-Schwarzfischer. Sie appelliert deswegen an alle "Spaziergänger", sich von demokratiefeindlichen Äußerungen laut und deutlich zu distanzieren und die Versammlung ordnungsgemäß anzumelden.
Polizeivizepräsident Thomas Schöniger merkte im Austausch mit der Stadtverwaltung an, dass es in Regensburg bislang kaum zu Rechtsverstößen gekommen sei. Die eingesetzen Beamten würden deswegen weiterhin vor allem auf Kommunikation setzen. Allerdings werde die Lage während den Versammlungen fortlaufend neu beurteilt. Sollte es zu Störungen oder Strafteten kommen, werde die Polizei konsequent eingreifen. "Der Großteil der Versammlungsteilnehmenden hat sich bisher verantwortungsbewusst verhalten. Behalten Sie dieses Verhalten auch zukünftig bei", so Schönigers Appell. Auch er bittet die Verantwortlichen jedoch darum, die Versammlungen vorab auch als solche anzumelden. Dies würde die Arbeit der Verwaltungsbehörden und der Polizei wesentlich erleichtern, da dann eine gezielte Vorbereitung möglich wäre.
Generell können weder die Polizei noch Kreisverwalungsbehörden Versammlungen - zu denen auch die unangemeldeten "Spaziergänge" zählen - einfach verbieten oder auflösen. Das Grundgesetz sieht dafür hohe rechtliche Hürden vor. Eine Auflösung oder ein Verbot kommen demnach erst bei schweren Sicherheitsstörungen in Betracht.