Geflügelpest
Stallpflicht im Landkreis Straubing-Bogen aufgehoben
3. Mai 2021, 9:44 Uhr aktualisiert am 3. Mai 2021, 9:44 Uhr
Geflügelhalter im Landkreis Straubing-Bogen können aufatmen: ihre Tiere dürfen wieder ins Freie. Auch Ausstellungen und Märkte sind wieder erlaubt. Die Biosicherheitsmaßnahmen für kleine Betriebe sowie die Dokumentationspflichten gelten vorerst weiter.
Auch im Landkreis Straubing-Bogen ist die Stallpflicht von Geflügel und das Verbot von Geflügelbörsen und -märkten, Ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art ab sofort aufgehoben. Die entsprechende Allgemeinverfügung vom 25. Februar galt im Landkreis länger als in anderen Teilen Bayerns, da erst noch das Ergebnis von drei toten Fasanen abgewartet werden musste. Die Untersuchung der drei Wildvögel am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ergab, dass die Todesursache keine Geflügelpest war.
Die Biosicherheitsmaßnahmen für kleine Betriebe und die Dokumentationspflichten bleiben zunächst weiterhin bestehen.
Was unter die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen fällt, fasst das Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hier in diesem Merkblatt für Geflügelhalter zusammen:
- Merkblatt für Geflügelhalter: Empfehlungen für Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz gegen eine Verbreitung der Geflügelpest