Landkreis Regensburg

Straubinger Geschäfte um 7.000 Euro betrogen


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Von ber

Um über 7 000 Euro hat ein 29-jähriger Drogensüchtiger im März vergangenen Jahres verschiedene Straubinger Geschäfte betrogen. Die Methode war überraschend einfach: der Sozialhilfeempfänger hatte von einer Genossenschaftsbank ganz offiziell eine EC-Karte erhalten und damit eingekauft, obwohl kein Geld auf seinem Konto war. Das Amtsgericht verurteilte ihn am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten und ordnete die Unterbringung in einer Therapieeinrichtung an.

Innerhalb von zwei Wochen bediente sich der seit Jahren heroinabhängige Straubinger Tom P. (Name geändert) auf diese Weise in verschiedenen Straubinger Geschäften. Er kaufte Sonnenbrillen, Teppiche, Kleidung und Schuhe, einen DVD-Player, Parfümerie-Artikel und Werkzeug, um alles postwendend weiter zu veräußern. Mit dem Erlös deckte er seinen Drogenbedarf von eineinhalb bis zwei Gramm Heroin pro Tag. Außer dem gewerbsmäßigen Betrug wurde dem 29-Jährigen die Einfuhr der Modedroge Crystal aus Tschechien vorgeworfen.

"Das ganze Elend dieses Lebens" habe sich in diesen 14 Tagen gezeigt, sagte Pflichtverteidiger Helmut Oertel, sein Mandant sei ein "schwer kranker Mann". Dieses Bild zeichnete auch die psychiatrische Sachverständige. Tom P. sei nicht nur minderbegabt und könne weder lesen noch schreiben und rechnen, sondern sei auch von Geburt an herzkrank. Deshalb habe er niemals gearbeitet, sondern sei "beschäftigungslos herumgehängt".

Wegen der fehlenden Tagesstruktur sei er bald bei den Drogen gelandet, zuletzt beim Heroin, gelegentlich konsumiere er auch Crystal. Die Taten habe er aus Angst vor den Entzugserscheinungen begangen, seine Steuerungsfähigkeit sei deshalb erheblich eingeschränkt gewesen. Trotz seiner Rechenschwäche sei ihm klar gewesen, dass die Sozialhilfe nicht ausreichen würde, um seinen Geldbedarf für Drogen von täglich rund 100 Euro zu decken.

Die Sachverständige empfahl dringend die Unterbringung in einer Drogentherapieeinrichtung, "es geht darum, aus diesen Leben noch etwas zu machen". Tom P. sei kooperativ und würde keine Leistung verweigern, sei aber aufgrund seiner Handicaps für viele Tätigkeiten nicht geeignet. Allenfalls die Arbeit in einer Behindertenwerkstätte sei vorstellbar.

Das Schöffengericht schloss sich dieser Sichtweise an und verurteilte den vielfach vorbestraften, aber geständigen Mann zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten sowie die Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung. In ihrer Urteilsbegründung sagte die vorsitzende Richterin, die Bank und die Firmen hätten es dem Angeklagten leichtgemacht.