Wichtiger Meilenstein für Realisierung der Kreisstraße R 30

Verwaltungsgerichtshof gibt Landkreis Recht

Lange Verfahrensdauer bremst Entwicklung im südlichen Landkreis


Die Grafik gibt einen Ausschnitt aus dem Straßenbauprogramm des Landkreis für das jahr 2019 wieder mit dem Verlauf der Südspange (rote Linie in der Mitte).

Die Grafik gibt einen Ausschnitt aus dem Straßenbauprogramm des Landkreis für das jahr 2019 wieder mit dem Verlauf der Südspange (rote Linie in der Mitte).

Von Redaktion Wörth

Der achte Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat am Dienstag der vom Freistaat Bayern und vom Landkreis Regensburg vertretenen Rechtsauffassung zugestimmt und die Einstufung der Südspange R 30 als Kreisstraße bestätigt. Damit hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 13. Juli 2016 keinen Bestand mehr.

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