Wichtiger Meilenstein für Realisierung der Kreisstraße R 30
Verwaltungsgerichtshof gibt Landkreis Recht
4. Juni 2019, 16:54 Uhr aktualisiert am 4. Juni 2019, 16:54 Uhr
Von
Redaktion Wörth
Der achte Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat am Dienstag der vom Freistaat Bayern und vom Landkreis Regensburg vertretenen Rechtsauffassung zugestimmt und die Einstufung der Südspange R 30 als Kreisstraße bestätigt. Damit hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 13. Juli 2016 keinen Bestand mehr.
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