Landkreis Regensburg

Waffenschieber muss ins Gefängnis


(Foto: Boris Roessler, dpa)

(Foto: Boris Roessler, dpa)

Von alf

Das Schöffengericht Regensburg unter Vorsitz von Vizepräsident Norbert Brem verurteilte am Donnerstag einen 30-jährigen arbeitslosen Anlagenmonteur aus Regensburg - der sich zur rechten Szene bekennt - wegen "verbalen Waffenhandels" und "unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe" zu zweieinhalb Jahren Haft.

Aufgeflogen war der Angeklagte, als er im Dezember 2011 in eine Polizeikontrolle geriet. Diese hatte ein im Osthafen ausgelöster Schuss ausgelöst. Unter dem Kindersitz versteckt fanden die Beamten eine aus China stammende Pistole "Norinco" aus dem Jahr 1911 samt Munition. Diese war in der Vergangenheit zunächst in eine Dekorationswaffe umgebaut und später professionell wieder zurückgebaut worden. Sein Geständnis führte zu einem Waffenhändler aus Barbing. Dessen Lebensbeichte hatte im Februar vergangenen Jahres eine Großrazzia in der Oberpfalz und Niederbayern ausgelöst, bei der rund 80 Objekte von mehr als 1 000 Beamten der Polizei und Staatsanwaltschaft gleichzeitig im Einsatz waren. Den weiteren Ermittlungen zufolge war der Angeklagte zwei Tage zuvor bei einem Händler für Dekorationswaffen in Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg erschienen, um drei solcher Waffen für 1 080 Euro zu erwerben. Da diese nicht vorrätig waren, sollten sie auf dem Postweg über einen Mittelsmann nach Barbing gelangen, damit sie der dort wohnhafte Waffenhändler zu voll funktionsfähigen Waffen zurückbaut. Anschließend wären sie dann an einen Unbekannten weiterveräußert worden. Zu diesem Deal kam es allerdings nicht mehr, da der Angeklagte zwischenzeitlich in Untersuchungshaft saß. Für ihn war eine Provision von exakt 1 000 Euro vorgesehen. Nachdem der bei der Wohnungsdurchsuchung im Bad aufgedeckte weitere Besitz von 150 Schuss Munition vorläufig eingestellt worden war, legte der Angeklagte auch vor dem Schöffengericht ein volles Geständnis ab. Als Motiv gab er sein Interesse an der Waffentechnik und seine Geldnot an. Gegen ihn sprachen seine 13 teils einschlägigen Eintragungen im Strafregister. Zuletzt war er einen Monat vor seiner Festnahme wegen unerlaubten Waffenbesitzes und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden, die er zurzeit absitzt. Anders als die Staatsanwältin - die eine Freiheitsstrafe von drei Jahren forderte - sah sein Verteidiger den Handel mit Waffen als nicht gegeben an.

Diesen Vorwurf wertete er als reine Spekulation und hielt für den unerlaubten Waffenbesitz eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten für angemessen. Dem folgte das Schöffengericht nicht. Für die Richter waren bereits die Absprache als sogenannter Verbalhandel und die Absicht, die Waffen an den Mann zu bringen, ausreichend. Das Urteil ist rechtskräftig.