Einzelhandel
"Bändchen-Kontrolle" auch in Regensburg nicht zulässig
10. Dezember 2021, 20:03 Uhr aktualisiert am 10. Dezember 2021, 20:03 Uhr
Von
Bettina Dostal
Eine gute Idee ist aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar. Seit Mittwoch gilt die 2G-Regel für den Einzelhandel, ausgenommen sind die Geschäfte des täglichen Bedarfs. Für die Besitzer der vielen kleinen Läden in der Regensburger Altstadt ist es zeitaufwendig und umständlich, die Kontrollen des Impfstatus durchzuführen, zumal sie oft allein im Laden sind.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat
Bereits Abonnent? Hier anmelden