Einzelhandel

"Bändchen-Kontrolle" auch in Regensburg nicht zulässig


Vorweihnachtliche Altstadt. Aber der Weihnachtsmarkt als Besuchermagnet fehlt.

Vorweihnachtliche Altstadt. Aber der Weihnachtsmarkt als Besuchermagnet fehlt.

Eine gute Idee ist aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar. Seit Mittwoch gilt die 2G-Regel für den Einzelhandel, ausgenommen sind die Geschäfte des täglichen Bedarfs. Für die Besitzer der vielen kleinen Läden in der Regensburger Altstadt ist es zeitaufwendig und umständlich, die Kontrollen des Impfstatus durchzuführen, zumal sie oft allein im Laden sind.

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