Ab 1. November möglich

Ostbayerische Städte bemerken Nachfrage für Geschlechtseintrag-Änderung

Vom 1. November an ist es laut Gesetz möglich, Geschlechtseintrag und Vornamen einfacher zu ändern. Auch in der Region bemerken die Standesämter Interesse an der Neuerung.


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Die Änderung von Geschlechtseintrag und Name war bisher mit viel Bürokratie und hohen Kosten verbunden. Ab 1. November ist das anders. (Symbolbild)

Von Maximilian Falk und mit Material der dpa

Mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November können Menschen auch in Bayern ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag leichter und ohne medizinische Gutachten ändern lassen. Der Bundestag hatte das Gesetz im April 2024 verabschiedet, der Bundesrat hatte im Mai zugestimmt.

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