Festgesetztes Schiff

Regensburger Seenotretter von "Sea-Eye" reichen Klage gegen Italien ein

Die deutsche Seenotrettungsorganisation Sea-Eye hat am 30. Juni in der italienischen Stadt Chieti Klage gegen die zwanzigtägige Verwaltungshaft ihres Schiffs Sea-Eye 4 und eine damit verbundene Geldstrafe eingereicht.


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Das Schiff "Sea-Eye 4" der Regensburger Seenotretter. (Archivbild)

Laut einer Pressemitteilung war das Schiff am 2. Juni von den italienischen Behörden für 20 Tage festgesetzt worden, nachdem die Besatzung 49 Menschen aus dem Mittelmeer gerettet hatte. Begründet wurde dies nach Angaben von Sea-Eye damit, dass das Schiff laut einem neuen italienischen Gesetz schon nach der ersten Rettung von 17 Menschen einen Hafen hätte ansteuern müssen. Neue Notrufe hätten jedoch dazu geführt, dass man die Anfahrt auf die Hafenstadt Ortona habe unterbrechen müssen, um weitere 32 Menschen aus dem Wasser zu holen.

Sea-Eye bat das Auswärtige Amt laut eigenen Angaben am 4. Juni um Unterstützung. Eine Intervention der deutschen Behörden sei jedoch ergebnislos geblieben. Die Sea-Eye 4 konnte ihren dritten Einsatz in 2023 aufgrund der Festsetzung nicht wie geplant durchführen. Das Schiff wird nun im spanischen Burriana auf den nächsten Einsatz vorbereitet. 

„Man muss sich klarmachen, dass dieses Gesetz explizit für Seenotrettungsorganisationen geschrieben worden ist", sagte Gorden Isler, Vorsitzender von Sea-Eye e.V. "Es beinhaltet von Verstoß zu Verstoß eskalierende Strafen und könnte die zivile Seenotrettung zum Stillstand bringen." Die Seenotretter würden in ein moralisches Dilemma gezwungen. "Führen wir eine zweite Rettung durch, riskieren wir die Festsetzung des Schiffes", so Isler weiter. "Lassen wir Menschen zurück, agieren wir genau wie die staatlichen Akteure. Sea-Eye wird jedoch niemals Menschen zurücklassen."