Streit um Schonzeit

"Wildes Bayern" widerspricht Landratsamt: "Alle Verfahren gewonnen"


"Schonzeiten dienen dem Tierschutz und dem Naturschutz. Das Frühjahr ist eine besonders sensible Zeit, in der viele Wildarten bereits jetzt unter der Klimaveränderung leiden", schreibt der Verein "Wildes Bayern e.V." in einer Stellungnahme.

"Schonzeiten dienen dem Tierschutz und dem Naturschutz. Das Frühjahr ist eine besonders sensible Zeit, in der viele Wildarten bereits jetzt unter der Klimaveränderung leiden", schreibt der Verein "Wildes Bayern e.V." in einer Stellungnahme.

Von Redaktion Wörth

Zu dem Beitrag der Donau-Post vom 23.5.2023, in dem wir über Gerichtsverfahren wegen Schonzeitverkürzungen berichtet haben, nimmt die Vorsitzende des Vereins "Wildes Bayern", Dr. Christine Miller, Stellung. Sie erläutert, weshalb der Verein ,,Wildes Bayern" so vehement gegen die dreiwöchige Schonzeitverkürzung vorgeht:

,,Voraussetzung für eine Verkürzung der Schonzeit und damit eine Freigabe von Wildabschüssen innerhalb der Schutzzeit sind übermäßige durch Rehwild verursachte Verbissschäden. Die hat das Landratsamt in den von uns beklagten Fällen nicht plausibel dargelegt. Die Gerichte machen klar: Die Anforderungen für Schonzeitverkürzungen sind hoch. Schonzeiten dienen dem Tierschutz und dem Naturschutz. Das Frühjahr ist eine besonders sensible Zeit, in der viele Wildarten bereits jetzt unter der Klimaveränderung leiden. Störungen durch Jagd im April können übrigens auch Nachteile für die Waldentwicklung haben, weil die Beunruhigung und Stress zu mehr Nährstoffbedarf der Tiere und damit zu mehr Verbiss führen.

,,Wildes Bayern" ist gegen 14 Schonzeitverkürzungen vorgegangen. Wir haben unsere Position zum Schutz des Wildes in allen Verfahren durchgesetzt. Es wird sich nun zeigen, ob das Landratsamt wieder den Versuch unternimmt, durch Einzelanordnungen die übliche Schonzeit von Mitte Oktober bis 30.4.2024 zu verkürzen. Wir werden das genau beobachten und, falls erforderlich, wieder dagegen vorgehen."