Von Erbverzicht bis Erbschein
Die Rechte und Pflichten eines Erben in Deutschland
28. Mai 2019, 11:49 Uhr aktualisiert am 28. Mai 2019, 11:49 Uhr
Sie haben kürzlich geerbt oder rechnen mit einer Erbschaft? Das bedeutet in den meisten Fällen, dass Sie allen Grund zur Freude haben. Allerdings haben Erben in Deutschland nicht nur eine ganze Reihe verschiedener Rechte, sondern sie haben auch zahlreiche Pflichten.
Wenn Erben diesen Pflichten nicht nachkommen, so versteht der Staat in der Regel keinen Spaß. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Regelungen zu kennen.
Erbverzicht
Sie sind nicht dazu verpflichtet, ein anstehendes Erbe anzunehmen. Wenn Sie sich zu diesem Thema oder anderen Themen näher informieren möchten, dann hilft Ihnen eine Institution mit dem Namen Deutsches Erbenzentrum gerne weiter. Hier geht es vor allem darum, dass Sie Erbteile auch ganz einfach verkaufen können, wenn Sie sich nicht damit belasten möchten. Komplett ausschlagen sollten Sie ein Erbe hingegen, wenn Sie Schulden erben - denn auch das ist laut deutschem Gesetz möglich.
Wer den Streit in der Erbengemeinschaft lösen möchte, aber dieses Vorhaben einfach nicht in die Tat umsetzen kann, der hat ebenfalls die Möglichkeit, auf das Erbe zu verzichten. Um den Erbverzicht rechtlich geltend zu machen, muss ein entsprechender Vertrag aufgesetzt werden, der von einem Notar beurkundet wird.
Zweifel am Testament
Wenn Sie akute Zweifel daran haben, dass das Testament eines Verstorbenen nicht echt oder zumindest in Teilen rechtswidrig ist, dann können Sie das Testament anfechten. Eine Anfechtung sollte ausschließlich zusammen mit einem Anwalt erledigt werden und klappt nur im Falle eines inhaltlichen Irrtums oder bei einem Erklärungsirrtum. Auch eine widerrechtliche Drohung oder die Anfechtung wegen der Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten ist denkbar. Um ein Testament anzufechten, genügt in vielen Fällen kein beliebiger Anwalt, sondern Sie sollten sich an einen Fachanwalt für Erbrecht wenden. Die Frist für eine mögliche Anfechtung beträgt ein Jahr. Nach diesen zwölf Monaten müssen Sie den Inhalt des Testaments akzeptieren und umsetzen - eine Anfechtung ist dann auch mit einem triftigen Grund nicht mehr länger möglich.
Nachlass sichern
Bis Sie den Nachlass tatsächlich annehmen, ist das zuständige Nachlassgericht dafür verantwortlich den vorhandenen Nachlass zu sichern und zu verwahren. Das gilt auch dann, wenn ein Teil der Erben oder der alleinige Erbe nicht auffindbar ist. Das Nachlassgericht entscheidet, in welchem Umfang sich der Staat um einen Nachlass zu kümmern hat. Sind Sie zum Beispiel über ein Jahr lang nicht auffindbar und bei dem Nachlass handelt es sich um ein vermietetes Haus, so kann der Staat in dieser Zeit rechtlich gesehen wie ein Vermieter auftreten und kümmert sich entsprechend um die Mietsache.
Erbschein - ein wichtiges Dokument
Den sogenannten Erbschein benötigen Sie, um überhaupt beweisen zu können, dass Sie tatsächlich erbberechtigt sind. Dieses Dokument kann zum Beispiel Banken vorgelegt werden, welche das Vermögen des Verstorbenen bisher verwaltet haben, oder Behörden. Der Schein wird direkt beim Nachlassgericht beantragt und sehr zeitnah ausgestellt. Den Antrag können Sie nur dann stellen, wenn ein sogenanntes berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann. Falls Sie zur Erbengemeinschaft gehören, so haben Sie dieses berechtigte Interesse per se.
Wenn Sie etwas geerbt haben, dann sollten Sie sich den Erbschein so schnell wie möglich besorgen, um sich gegenüber Dritten ausweisen bzw. legitimieren zu können. Ansonsten kann der Zugriff auf den Nachlass erschwert werden. Sollte sich der Erbschein als unrichtig erweisen, so ist dieser vom zuständigen Amt einzuziehen. Sie haben einer solchen Aufforderung unverzüglich nachzukommen und müssen den Erbschein auch dann zurückgeben, wenn Sie das vielleicht aus diversen Gründen nicht möchten.