Wertvolle Vorschläge

Haushaltskasse auffüllen: Acht Spartipps in der Corona-Krise


Spartipps in der Krise.

Spartipps in der Krise.

Von Tabitha Nagy

Acht Vorschläge: Wie Berufstätige, Familien, Anleger, Versicherte und Urlauber jetzt ihre Haushaltskasse auffüllen können.

München - Corona hat auch die Wirtschaft gefährlich infiziert. Millionen sind in Kurzarbeit, viele Verbraucher haben weniger Geld auf dem Konto. Acht lohnende Spartipps für Berufstätige, Familien, Anleger, Versicherte und Urlauber.

Tipp eins: Zuschüsse für Freiberufler und Solo-Selbstständige

Wegen der Corona-Kontaktsperre hat die Bundesregierung ein Hilfsprogramm von 50 Milliarden Euro für Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige beschlossen. Es gilt für Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten und Selbstständige wie Sozialberufe, Berater oder Künstler. Die Zuschüsse von 9.000 bis 15.000 Euro sind auf drei Monate begrenzt. Anträge können bei den Wirtschaftsministerien der Länder gestellt werden.

Tipp zwei: Arbeiten ohne Fahrkosten

Zwar haben Sie keinen rechtlichen Anspruch auf Arbeit im Homeoffice. In vielen Firmen gibt es aber im Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen oder im Tarifvertrag Regelungen zur Heimarbeit. Auch die Angst vor Ansteckung berechtigt noch nicht zum Arbeiten von zu Hause aus. Trotzdem sollten Sie - so weit es die Arbeit zulässt - bei Ihrem Chef nachfragen, ob er eine Heimarbeit genehmigt. Positiver Nebeneffekt: Sie sparen die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz in der Firma.

Tipp drei: Hortgebühren zurückholen

Kita und Hort sind wegen Corona geschlossen, viele Eltern haben aber schon die Gebühren für März und April bezahlt. Die können Sie auf jeden Fall zurückfordern. Manchen Eltern sind durch Corona sogar zusätzliche Kosten für Kinderbetreuung entstanden. Fragen Sie ihre Kommune, ob sie Gebühren für die Ausfallzeit freiwillig erstattet. In vielen bayerischen Städten wird das Thema kontrovers diskutiert.

Tipp vier: Lebensversicherung behalten

Die Marktturbulenzen beeinflussen auch Kapitallebensversicherungen und Riester-Verträge. 85 Prozent der Kundengelder stecken in Anleihen, der Rest in alternativen Geldanlagen und nur fünf Prozent in Aktien. Größere Anpassungen will aber kaum ein Versicherer vornehmen. Die Lage an den Anleihemärkten ist sogar vorteilhaft für sie, der weltweite Run in sichere Anlagen hat die Kurse von Anleihen deutlich steigen lassen. In Zukunft müssen Sparer jedoch mit weiter sinkenden Renditen ihrer Altersvorsorge rechnen, da frei werdende Gelder auslaufender Anleihen in schlechter verzinste Papiere fließen. Halten Sie aber an einer Kapitallebensversicherung fest, erzielen sie immer noch ordentliche Renditen - 2019 im Durchschnitt 2,4 Prozent.

Tipp fünf: Ausgefallene Veranstaltungen reklamieren

Das Virus legt das öffentliche Leben lahm. Viele Kulturveranstaltungen wie Theater, Musicals, Fußballspiele oder andere Sportveranstaltungen fallen in den nächsten Wochen aus. Diese Ausgaben können Sie sich aber zurückholen; bei Verlegungen müssen sie keinen Ersatztermin akzeptieren. "Der Vertrag gilt nur hinsichtlich des ersten Termins", weiß Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Erstattung erfolgt immer in Geld, Gutscheine müssen Sie nicht akzeptieren. Klauseln im Kleingedruckten, dass der Kunde bei höherer Gewalt kein Geld zurückbekommt, sind ungültig.

Tipp sechs: Geld von Flugreisen zurückholen

Immer mehr Staaten wie Dänemark, Polen, Tschechien, Indien oder die USA haben ihre Grenzen dichtgemacht. Wer deswegen einen Flug nicht antreten kann, hat gute Karten: Die Airline muss den Ticketpreis ersetzen, eine weitergehende Entschädigung braucht sie aber nicht leisten. Stornieren Sie solche Flüge nicht selber, sondern warten Sie, bis die Fluggesellschaft die Verbindung streicht. Wer dazu Hotelübernachtungen auf eigene Faust gebucht hat, bleibt auf den Kosten sitzen. Nur wenn Flug und Hotel oder Event als Paket verkauft wurden, haben Sie Anspruch auf Erstattung.

Tipp sieben: Guthaben wegen Reiseabbruch

Sie wollten 14 Tage Urlaub auf Gran Canaria machen - nach fünf Tagen brach jedoch der Veranstalter die Pauschalreise wegen der Corona-Pandemie ab. Deswegen müssen Sie nur für die Reisetage bezahlen, die Sie nutzen konnten: Hotelkosten für die restlichen Tage bekommen Sie zurück. Meldet sich der Veranstalter nicht selber, sollten Sie das Geld schriftlich zurückfordern.

Tipp acht: Bahnfahrt verschieben

Auch Bahnreisende profitieren von Vergünstigungen: Für Reisen bis zum 30. April 2020 können Sie die Tickets in einen Gutschein umtauschen. Das gilt auch für Spar- und Super-Sparpreis-Fahrkarten. Wenn Bundesländer ein Reise- oder Urlaubsverbot verhängt haben, können Sie sogar Ihr Geld zurückverlangen. Wer will, kann zudem eine Bahnfahrt verschieben. Bei Super-Spar- und Sparpreis-Tickets hebt die DB die Zugbindung bis zum 30. Juni auf.

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