Urteil im Volkswagen-Prozess
Kein Schadenersatz von VW für Käufer ab 2015
30. Juli 2020, 13:16 Uhr aktualisiert am 30. Juli 2020, 13:43 Uhr
Lange haben VW-Diesel-Besitzer auf höchstrichterliche Urteile im Abgasskandal gewartet. Nun drückt der BGH vor der Sommerpause aufs Tempo. Zwei umstrittene Fragen hatten die Richter bereits am Vormittag zugunsten von Volkswagen entschieden - und auch im wichtigsten Punkt gehen die Kläger nun leer aus.
Gegen 13.30 war das lange erwartete Urteil da: Diesel-Klägern, die ihr Auto nach Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 gekauft haben, steht kein Schadenersatz von Volkswagen zu. Ab diesem Zeitpunkt habe der Konzern sein Verhalten geändert, eine Täuschung und vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Käufern sei nicht mehr feststellbar, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Laut VW ist dieser Ausgang wegweisend für rund 10.000 noch offene Verfahren.
Zudem muss der Konzern getäuschten Diesel-Käufern vor dem Jahr 2015 zwar Schadenersatz, aber keine sogenannten Deliktszinsen zahlen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag urteilte. Die Richter entschieden außerdem, dass Vielfahrer unter Umständen leer ausgehen. Es könne vorkommen, dass vom zu erstattenden Kaufpreis nach Anrechnung der zurückgelegten Kilometer nichts mehr übrig bleibt.
Keine "Deliktszinsen" für die Kläger
Deliktszinsen können fällig werden, wenn jemand einem anderen eine Sache oder Geld "entzieht". Klassischer Fall ist ein Diebstahl. Hier ging es um die Frage, ob VW erfolgreichen Diesel-Klägern zusätzlich zum Schadenersatz Zinsen auf das in das Auto gesteckte Geld schuldet. Dafür sehen die obersten Zivilrichter keinen Anlass. Betroffene Kunden hätten im Austausch für den Kaufpreis ein voll nutzbares Fahrzeug erhalten, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters. Das habe den Verlust der Nutzungsmöglichkeit des Geldes kompensiert.
Land- und Oberlandesgerichte hatten teils vierstellige Summen zugesprochen. Der Wolfsburger Autobauer schweigt zur gesamten Größenordnung. Aber der BGH-Anwalt des Konzerns hatte gesagt, wegen der großen Zahl an Verfahren gehe es um sehr viel Geld. Die Entscheidung zu den Vielfahrern hat nach Auskunft von Volkswagen dagegen nur Auswirkungen auf vergleichsweise wenige ähnliche Fälle. Besitzer älterer Autos hätten eher selten geklagt.