Arzneimittel-Versand

Versandapotheken weiterhin erlaubt


Der Arzneimittel-Versand bleibt weiterhin möglich.

Der Arzneimittel-Versand bleibt weiterhin möglich.

Von AZ Redaktion

Die Regierung rückt von ihren Verbotsplänen aus dem Koalitionsvertrag ab. Onlineapotheken sollen auch künftig Medikamente verkaufen.

Berlin - Die Bundesregierung beerdigt ihr Vorhaben, den Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten im Internet zu verbieten. Wer online bestellt, soll aber keinen finanziellen Vorteil mehr haben. Bonuszahlungen sollen verboten werden. Das geht aus einem Papier des Gesundheitsministeriums hervor, das der AZ vorliegt.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) rückt damit in einem heiklen Punkt vom Koalitionsvertrag ab. In der Regierungsvereinbarung zwischen Union und SPD heißt es: "Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein."

Die SPD hat bereits ihre Zustimmung angekündigt. Bedenken kommen dagegen aus der CSU. Gesundheitspolitiker und Unionsfraktionsvize Georg Nüßlein mahnt zu einer Lösung, die sicherstelle, "dass die Apotheken dem künftig zu erwartenden Wettbewerbsdruck der Versandapotheken gewachsen sind". Noch sei der Marktanteil der Versender gering, sagte Nüßlein: "Das wird sich aber ändern, wenn die Generation älter wird, die heute schon gewohnt ist, vieles online zu bestellen."

Generelles Verbot gilt als unwahrscheinlich

Dabei verweist er auf die Verödung vieler Innenstädte: "Was der Onlinehandel mit dem Einzelhandel gemacht hat, ist offenkundig. Bei den für Beratung und Versorgung wichtigen Apotheken darf sich das nicht wiederholen." Nun gehe es darum, "einen Weg zu finden, der den europarechtlichen Vorgaben entspricht".

Das EU-Recht spielt in dem weiteren Verfahren die entscheidende Rolle: Es gilt als unwahrscheinlich, dass ein generelles Verbot für ausländische Versandapotheken vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestehen würde. Und dass sich die ausländischen Apotheken nicht an die deutsche Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente halten müssen, hat der EuGH bereits 2016 bekräftigt.

Spahn schafft größere Spielräume

Erst kürzlich hat die EU-Kommission Deutschland aufgefordert, die Preisbindung für Versandhändler aus Holland endgültig aufzuheben. Um attraktiver zu sein, zahlen die ausländischen Online-Händler bisher Boni oder verzichten auf Zuzahlungen. Nach dem Spahn-Papier wären diese Anreize künftig verboten.

Dies wiederum widerspräche dem EU-Recht, weshalb Spahn auf einen besonderen Kniff setzt: Die Preisbindung für Medikamente soll aus dem Arzneimittelgesetz gestrichen werden und ins Sozialgesetzbuch wandern. Das bietet größere Spielräume für nationale Regelungen.

Hier lesen Sie mehr: München: Apotheken-Personal lockt Gauner in die Schmerzmittel-Falle