Prozess um Wahlplakate

42-Jähriger zu sechsmonatiger Freiheitsstrafe verurteilt


Die Angeklagten warten auf den Beginn im Prozess um Plakate der rechtsextremen Splitterpartei "Der III Weg". Die Plakate mit dem Slogan "Hängt die Grünen" wurden in München und Cham auf- und von der Polizei abgehängt.

Die Angeklagten warten auf den Beginn im Prozess um Plakate der rechtsextremen Splitterpartei "Der III Weg". Die Plakate mit dem Slogan "Hängt die Grünen" wurden in München und Cham auf- und von der Polizei abgehängt.

Von dpa

Die Wahlplakate "Hängt die Grünen" sorgten vor der Bundestagswahl im September 2021 für Wirbel. Viele sahen darin einen Aufruf zur Exekution. Nun gab es für zwei Männer der rechtsextremen Partei Der III. Weg rechtliche Konsequenzen.

Im Prozess um Plakate der rechtsextremen Splitterpartei Der III. Weg mit dem Slogan "Hängt die Grünen" hat das Amtsgericht in München einen 42-Jährigen zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen einen 65-Jährigen erging eine Geldstrafe. Der Richter sprach die beiden der Volksverhetzung und des Aufrufs zum Totschlag schuldig. Die Plakate waren im September 2021 während des Bundestagswahlkampfes in München sowie in Roding und Cham in der Oberpfalz aufgetaucht, eines in Sichtweite des Stadtbüros der Münchner Grünen. Die Polizei hängte die Plakate daraufhin ab.

Die Auffassung, man könnte so einen Slogan zum Besten geben, ohne sich der Volksverhetzung und der Aufforderung zu Straftaten strafbar zu machen, halte er für schlicht abwegig, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Als Adressat dieses Spruches könne man niemand anders sehen als die Partei Bündnis 90/Die Grünen.

Das Gericht folgte weitgehend der Staatsanwaltschaft, setzte die Freiheitsstrafe des 42-Jährigen aber nicht zur Bewährung aus. Die Verteidiger hatten jeweils Freisprüche für ihre Mandanten verlangt und dies unter anderem mit fehlenden Beweisen für ihre Beteiligung begründet. Zudem könne man nicht zwingend schlussfolgern, dass mit dem Spruch die Partei von Bündnis 90/Die Grünen gemeint sei. Die Angeklagten schwiegen zu den Vorwürfen. Der Anwalt des 42-Jährigen kündigte nach dem Urteil an, in Berufung zu gehen.

Der Richter begründete die Entscheidung auch mit den Funktionen der beiden in der Partei. So sei der 65-jährige Vorsitzender gewesen. Es sei schlechterdings undenkbar, dass eine so kleine Partei mit einem überschaubaren Kreis an Mitgliedern und Aktivisten eine Wahlkampagne ohne Wissen und Billigung ihres Vorsitzenden führe. Er sei auch verantwortlich im Sinne des Presserechts gewesen. Zudem hätte sich ein unkontrollierbarer Kreis von Personen durch den Spruch aufgestachelt fühlen können.

Der 42-Jährige leitete nach Gerichtsangaben damals den Stützpunkt München und Oberbayern. Auf Fotos habe man ihn eindeutig beim Aufhängen von zwei Plakaten erkennen können. Das Verhängen einer Freiheitsstrafe begründete der Richter unter anderem mit einschlägigen Vorstrafen des szenebekannten Neonazis.

Zeugen hatten zuvor berichtet, wie sie die Plakate wahrgenommen hatten. Das sei keine freie Meinungsäußerung mehr, sagte ein Mitglied der Grünen. Er hatte eines der Plakate im September 2021 in München entdeckt und die Polizei alarmiert. Der Spruch habe ihn betroffen gemacht. "Das ist schon fast Aufruf zu einer Straftat". Der Vorsitzende der Münchner Grünen, Joel Keilhauer, wurde von Parteimitgliedern auf die Plakate aufmerksam gemacht. Sie hätten sich von dem Slogan bedroht gefühlt. Auch Andrea Leitermann, Vorsitzende der Grünen im Landkreis Cham, und Martina Löffelmann aus dem Chamer Kreistag waren schockiert und wütend.

Auch in Sachsen hatten Plakate mit dem Slogan für Wirbel gesorgt. Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz durften sie in Zwickau zunächst hängen bleiben. Nach einer Beschwerde der Stadt mussten sie dann aber nach einer Entscheidung des sächsischen Oberverwaltungsgerichts dann doch entfernt werden.