Bayern
AfD-Abgeordnete scheitern mit Eilverfahren gegen 2G-Regeln
8. Dezember 2021, 15:18 Uhr aktualisiert am 2. April 2023, 17:03 Uhr
Drei bayerische AfD-Landtagsabgeordnete sind mit einem Eilverfahren gegen die 2G-Regeln im Freistaat vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert.
Es sei "nicht ersichtlich", dass die Staatsregierung mit der Verordnung ihren Entscheidungsspielraum überschritten oder Grundrechte der Bayerischen Verfassung verletzt habe, begründete das Gericht seine Entscheidung am Mittwoch. Nach der Prüfung im Eilverfahren sei auch nicht davon auszugehen, dass die Klage im Hauptverfahren Erfolg haben werde.
Die AfD-Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Ferdinand Mang und Christoph Maier hatten ihre Klage damit begründet, dass die 2G-Regel "auf einen faktischen Corona-Impfzwang" hinauslaufe und unter anderem das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletze.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hielt die Maßnahmen dagegen angesichts der dramatischen Corona-Lage und voller Intensivstationen in Bayern nicht für offensichtlich verfassungswidrig. Geimpfte und Ungeimpfte unterschiedlich zu behandeln, dürfte "in der aktuellen pandemischen Situation" gerechtfertigt sein, argumentierte das Gericht. Das Risiko, sich zu infizieren, das Virus weiter zu verbreiten oder an Covid-19 zu erkranken, sei für Ungeimpfte deutlich höher. An dieser Einschätzung änderten auch Impfdurchbrüche nichts.