Trotz roter Corona-Ampeln

Ausnahmen bei der Maskenpflicht für Schüler in Ostbayern


In einigen Städten und Landkreise dürfen Grundschüler die Maske am Sitzplatz ablegen - obwohl dort die Corona-Ampel auf Rot steht. (Symbolbild)

In einigen Städten und Landkreise dürfen Grundschüler die Maske am Sitzplatz ablegen - obwohl dort die Corona-Ampel auf Rot steht. (Symbolbild)

Von Stefan Karl

Immer mehr Städte und Landkreise mit einem 7-Tage-Inzidenzwert über 50 heben die Maskenpflicht für Grundschüler im Klassenzimmer auf. Angefangen hat die Stadt München - kann und soll dieses Beispiel buchstäblich Schule machen?

Bei der Maskenpflicht für Grundschüler in Risikogebieten nutzen einige Städte und Landkreise in Bayern den eigenen Ermessensspielraum, um sie auszusetzen. Unter anderem tut es mittlerweile der Landkreis Cham der Stadt München gleich. Auch dort dürfen Grundschulkinder wieder ohne Maske im Klassenzimmer sitzen.

Eine solche Ausnahme lässt die sogenannte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu, bestätigt ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums auf idowa-Anfrage: "Im begründeten Einzelfall kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde von den Regelungen der Verordnung abweichen und ergänzende Regelungen erlassen, die auch eine Lockerung der zwingenden Verpflichtungen beinhalten können."

Gesundheitsämter können vom Protokoll abweichen

Bei einem 7-Tage-Inzidenzwert von über 50 gilt die Maskenpflicht für Grundschüler eigentlich auch am Sitzplatz für die gesamte Unterrichtszeit. München und mittlerweile auch die Landkreise Ebersberg und Cham nutzen allerdings eine Regelung aus Paragraph 25a der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, um von der eigentlichen Regel abzuweichen. "Solange die Infektionszahlen an den Münchner Grundschulen so gering bleiben, werden wir von den Grundschülerinnen und -schülern nicht verlangen, im Unterricht am Platz einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Wir werden aber die Situation auch hier genau im Blick behalten und gegebenenfalls nachsteuern", sagte der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter der Deutschen Presseagentur.

Ähnlich sieht das der Chamer Landrat Franz Löffler: "An allen Grundschulen ist bislang erst ein einziger positiver Fall in einer einzigen Klasse aufgetreten." Daher werde die Maskenpflicht für Grundschüler am Sitzplatz im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt vorerst ausgesetzt.

Maskenpflicht im Unterricht im Landkreis Erding ausgesetzt

Gemessen an der 7-Tage-Inzidenz stand auch im Landkreis Erding die Corona-Ampel auf Rot. Masken im Unterricht auch für Grundschüler verpflichtend. Aufgrund der spezifischen Lage im Landkreis Erding setzte Landrat Martin Bayerstorfer per Allgemeinverfügung die Regelung zum verpflichtenden Tragen der Maske am Platz für die Grundschulen im Landkreis mit sofortiger Wirkung aus. Bayerstorfer argumentierte dabei ähnlich wie die Münchner Verwaltung: "Bisher ist insbesondere an den Grundschulen im Landkreis Erding kaum Ansteckungsgeschehen zu verzeichnen gewesen. In der derzeitigen Situation halte ich diese einschneidende Maßnahme mit Blick auf die Schüler für nicht angezeigt", so der Landrat.

Keine Ausnahmen in Straubing und Regensburg

Die Stadt Straubing hatte sich zunächst hoffnungsvoll gezeigt, dass die Maskenpflicht für Grundschulkinder ausgesetzt werden könnte. "Wir sind darüber bereits im Kontakt mit den staatlichen Schulaufsichts- und Gesundheitsbehörden", erklärt Pressesprecher Johannes Burgmayer im Gespräch mit idowa. Eine Woche darauf war klar: Die Maskenpflicht an Straubinger Grundschulen bleibt doch - vorerst. Die Stadt schreibt in einer Mitteilung an die Presse: "Die Stadt hält es zum jetzigen Zeitpunkt für umsichtig, die Maskenpflicht an den Grundschulen zunächst für die verbleibenden Schultage in dieser Woche bis zum Beginn der Herbstferien aufrecht zu erhalten. Die entsprechende Allgemeinverfügung zu den Schulregelungen wird deshalb verlängert, allerdings nur bis einschließlich Freitag, 30.10.2020."

Und weiter: "Die Entwicklung bei den Infektionszahlen und die Umsetzung der Maßnahmen in den Schulen werden in den nächsten Tagen von den Fachstellen stets aktuell bewertet. Geplant ist, gemeinsam mit dem Landkreis, dem Staatlichen Schulamt und den Gesundheitsbehörden eine einheitliche Entscheidung zur Maskenpflicht an Grundschulen zu treffen, die dann nach den Herbstferien gelten soll."

Ebenfalls noch unklar ist, wie die Schulbehörden der Stadt Regensburg auf die neue Situation reagieren werden. Regensburg hatte am Donnerstag den Inzidenz-Grenzwert von 50 überschritten. Am Freitag müssen die Regensburger Grundschüler deswegen im Unterricht Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt vorerst bis einschließlich Montag. Das Regensburger Schulamt ist derzeit in Absprache mit den Gesundheitsbehörden, wie es danach weitergehen soll.

Auch keine Erleichterungen in den Landkreisen Regen und Landshut

Der Landkreis Regen indes plant derzeit keine Befreiung der Grundschulkinder von der Maskenpflicht. "Mit Blick auf die Entscheidung der Staatsregierung, eine zusätzliche dunkelrote Warnstufe der Corona-Ampel (...) einzuführen, ist es aktuell ein falsches Signal, im Landkreis Regen mit einer Inzidenz von 94,3 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner über Lockerungen nachzudenken" schreibt die Pressestelle des Landkreises

Auch der Landkreis Landshut sieht keine Möglichkeit zur Aussetzung der Maskenpflicht. Von dort hieß es auf unsere Anfrage: "Im Landkreis Landshut haben wir nun zum zweiten Mal eine 7-Tages-Inzidenz von rund 56, Stand gestern. Aus infektionsschutzrechtlicher Sicht ist eine Aufhebung der Maskenpflicht aus Sicht des Gesundheitsamts am Landratsamt Landshut nicht vertretbar."

Der bayerische Ministerpräsident hatte die Entscheidung Münchens und der Landkreise kritisiert. Mehr Maske erlaube mehr und längeren Präsenzunterricht, argumentierte Markus Söder. Das zuständige Gesundheitsministerium schlägt bei der Antwort auf unsere Anfrage in die gleiche Kerbe: "In der Abwägung der Vor- und Nachteile einer solchen Entscheidung muss jede Kommune bedenken, was die Konsequenz eines solchen Vorgehens sein könnte", erklärt ein Ministeriumssprecher. Beim Auftreten von Infektionen unter den Schülern gebe es zwangsläufige Folgen. Etwa "die umfassende Teilung der Klassen oder die vorübergehende Schließung der betroffenen Schule zwangsläufige Folgen sein können. Schule findet dann nur noch in Distanzunterricht statt", erklärte ein Ministeriumssprecher auf idowa-Anfrage.