Überholte Regelungen

Bayern will per Bundesrat über 160 Bundesgesetze streichen


Akten liegen auf einem Tisch.

Akten liegen auf einem Tisch.

Von dpa

Per Bundesratsinitiative will Bayern mehr als 160 alte Bundesgesetze, Verordnungen und Rechtsnormen ersatzlos streichen lassen.

"Auch Rechtsvorschriften altern, werden überholt oder sogar gegenstandslos. Solch altes Recht muss regelmäßig gesichtet und - wenn möglich - auch aufgehoben werden, um das Dickicht überflüssigen Rechts für die aktuell wichtigen Normen zu lichten", teilte die Staatskanzlei am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts in München mit.

"Wer die Darstellung, Lesbarkeit und Auffindbarkeit des Rechts erleichtert, erleichtert auch die Praxis. Im Bundesrecht gibt es Hunderte solch veralteter und aufhebbarer Normen", hieß es weiter. Konkret gehe es um die ersatzlose Aufhebung von mehr als 160 kompletten Stammnormen des Bundesrechts, also kompletter Gesetze oder Verordnungen sowie die teilweise Aufhebung diverser weiterer Normwerke vor. Dazu gehörten etwa das Nachkriegsrecht (Kriegsfolgenbereinigung), Recht aus der Zeit der Wiedervereinigungszeit (Mauergrundstücksgesetz, Teile des Währungs-, Bilanz- und sonstigen Nachfolgerechts DDR), diverse alte Statistiknormen und überholte Subventionsnormen.

Nachdem die Bundesregierung bisher keine entsprechende Initiative vorgelegt habe, habe der Ministerrat nun ein umfangreiches Gesetz zur Aufhebung und Bereinigung von Bundesrecht beschlossen, begründete die Staatskanzlei ihr Vorgehen. In den vergangenen Jahren habe der Freistaat immer wieder sein eigenes Landesrecht materiell derart deutlich reduziert, dass es seit Längerem den niedrigsten Normenbestand im Ländervergleich habe. "Nun soll Schritt für Schritt das Bundesrecht folgen."

Seit 2006 gibt es im Bundesjustizministerium eine Abteilung, die sich ebenfalls für den Abbau von Bürokratie einsetzt. Ziel ist es, gemeinsam mit den anderen Bundesministerien Gesetze praxistauglicher, wirksamer und nutzerorientierter zu gestalten.