Amerikanische Faulbrut
Bienenseuche: Sperrzonen in den Landkreisen Schwandorf und Regensburg
22. April 2024, 10:21 Uhr aktualisiert am 25. April 2024, 15:01 Uhr
Nach dem Ausbruch der Bienenseuche Amerikanische Faulbrut im oberpfälzischen Landkreis Schwandorf hat das zuständige Landratsamt zwei Sperrbezirke eingerichtet. Betroffen von den Allgemeinverfügungen ist das Gebiet um Stockenfels im Radius von etwa zwei Kilometern. Ein Teil des Gebietes erstrecke sich auch auf den Landkreis Regensburg, und zwar im Bereich der Ortschaft Marienthal (Markt Regenstauf), teilte das Landratsamt am Donnerstag mit.
Alle Bienenstände und alle Bienenvölker in den Sperrbezirken müssen unverzüglich durch das Veterinäramt untersucht werden. Daher sind alle Bienenhalter im Sperrbezirk dazu verpflichtet, sich mit dem Landratsamt in Verbindung zu setzen (E-Mail: veterinaeramt@landratsamt-regensburg.de, Telefon: 0941/4009520) und ihre Adresse und den Standort ihrer Bienenvölker anzugeben.
Lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen demnach nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Die Bienenstände dürfen wiederum nicht aus den Sperrbezirken herausgebracht werden. Weiter dürfen Bienen nicht in die Sperrzonen gebracht werden. Imker, die in diesen Bereichen Bienenvölker besitzen, müssen dies den Verfügungen zufolge dem Veterinäramt Schwandorf mitteilen.
Vergangene Woche hatte das Veterinäramt München nach dem Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bereits eine Sperrzone im Stadtteil Schwanthalerhöhe eingerichtet.