Der Tag danach

BKH Mainkofen äußert sich zu entflohenem Straftäter in Plattling

Nach der Flucht eines gefährlichen Straftäters aus dem BKH Mainkofen fragt sich nicht nur Plattling: Wie konnte das passieren? Was zu dem Fall bisher bekannt ist und was das Klinikum dazu sagt.


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Das Kino in Plattling. Hier soll der 24-Jährige am Donnerstag entkommen sein. 

Es ist ein Fall, der im Raum Ostbayern für Unruhe sorgt: Am Donnerstag ist ein verurteilter Straftäter vorübergehend aus dem Bezirkskrankenhaus Mainkofen entkommen. Der 24-Jährige, der von der Polizei als "äußerst gefährlich" eingeschätzt wurde, konnte am Nachmittag während eines begleiteten Ausgangs entkommen. Sein Verschwinden löste in Plattling einen Großeinsatz aus, rund 100 Polizisten suchten stundenlang nach dem Mann. Gegen 23.30 Uhr konnte er schließlich widerstandslos festgenommen werden. 

Wie konnte der Mann entkommen? Warum erhielt er Ausgang, wenn er doch als gefährlich eingestuft wird? Hätte die Polizei schneller reagieren können - oder müssen? Diese Fragen treiben seitdem nicht nur viele Menschen im Raum Plattling um. Wir geben einen Überblick, was zu dem Fall bereits bekannt ist. 

Was ist über den Mann bekannt? 

Laut Polizei handelt es sich bei dem 24-Jährigen um einen verurteilten Straftäter somalischer Nationalität, der wegen eines Tötungsdeliktes verurteilt wurde. Dabei wurde für ihn die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Weitere Details nannte die Polizei nicht. Nach Angaben des Bezirks Niederbayern (der Bezirk ist Träger des BKH Mainkofen, Anm. d. Red) war der 24-Jährige seit dem 19. Juli 2021 in Mainkofen untergebracht. Laut mehreren Medienberichten soll der Mann zuvor in einer Obdachlosenunterkunft in Regen einen Mitbewohner erstochen und anschließend enthauptet haben. Im Rahmen der Öffentlichkeitsfahndung wurde der Mann von der Polizei als "äußerst gefährlich" beschrieben. 

Wie konnte der Mann entkommen? 

Dem 24-Jährigen gelang während eines begleiteten Ausgangs aus dem BKH Mainkofen die Flucht. Einer Sprecherin des Bezirks Niederbayern zufolge besuchte er gegen 15 Uhr das Kino in der Otto-Brindl-Straße. Begleitet worden sei er dabei von drei psychologischen Fachkräften sowie einer Praktikantin. Im Kinosaal äußerte der 24-Jährige offenbar den Wunsch, die Toilette aufzusuchen. Grundsätzlich geschieht auch das unter Aufsicht, allerdings kam es hierbei offenbar zu einem "Missverständnis in der Kommunikation der Begleitpersonen". Die Folge: Der 24-Jährige war wohl kurz unbeaufsichtigt - und nutzte diesen Moment zur Flucht. "Dies wurde nach zwei Minuten erkannt, die Begleiter begannen sofort mit der Suche und wurden informiert, dass der Patient das Kino verlassen habe", so die Sprecherin. Die Begleiter hätten kurz darauf die Station informiert, welche wiederum die Polizei verständigte. Nach Angaben des Bezirks vergingen vom Toilettengang des Patienten bis zur Einleitung der Fahndung sieben Minuten. Laut Polizeiangaben wurde die Fahndung nach dem 24-Jährigen gegen 15.20 Uhr eingeleitet. 

Wie wurde der Mann festgenommen?

Der gesuchte 24-Jährige wurde laut Polizei noch am Donnerstagabend wieder festgenommen. Polizisten hätten ihn gegen 23.30 Uhr in der Nähe eines Lebensmitteldiscounters in Plattling gestellt. Er habe sich widerstandslos festnehmen lassen. Laut Polizeiangaben führten Hinweise aus der Bevölkerung die Beamten zu dem Gesuchten. Zuvor hatte die Polizei eine öffentliche Fahndung nach dem 24-Jährigen eingeleitet und dafür auch ein Foto des Gesuchten veröffentlicht. 

Hätte die Polizei schneller reagieren müssen?

Der 24-Jährige konnte gegen 15 Uhr flüchten. Die Öffentlichkeitsfahndung nach ihm wurde gegen 17.45 Uhr veröffentlicht. Zu spät? Im Nachgang wurde jedenfalls von mancher Seite Kritik laut, dass die Polizei schneller hätte eingreifen müssen. Tatsächlich sei die Polizei allerdings erst gegen 15.20 Uhr über das Verschwinden des Mannes in Kenntnis gesetzt worden, erklärt Günther Tomaschko, Pressesprecher des PP Niederbayern. Unmittelbar danach seien auch die polizeilichen Fahndungsmaßnahmen nach dem 24-Jährigen in die Wege geleitet worden. Dabei seien insgesamt gut 100 Polizisten zum Einsatz gekommen, dazu auch Suchhunde und ein Hubschrauber - also durchaus ein Großaufgebot. Allerdings hatte der Geflüchtete zu diesem Zeitpunkt bereits etwa 20 Minuten Vorsprung, weswegen er zunächst unauffindbar blieb. 

Dass die öffentliche Fahndung (sprich: die Beteiligung der Öffentlichkeit) gut zwei Stunden in Anspruch nahm, begründet Tomaschko mit den hohen rechtlichen Anforderungen. "Eine Öffentlichkeitsfahndung ist nur zulässig, wenn andere Formen der Aufenthaltsermittlung erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert sind", erklärt er. Die Anordnung ist der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht vorbehalten. Um diese zu bekommen, musste die Polizei zunächst Informationen über den 24-Jährigen (insbesondere zu dessen Gefährlichkeit) sammeln und eine Einschätzung des BKH einholen. Im konkreten Fall habe sich die Polizei diese Einholung erst im Nachhinein gerichtlich bestätigen lassen und die Fahndung schon zuvor gestartet. "Das zeigt, dass von allen Beschleunigungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht wurde", so Tomaschko. Er lobt in diesem Kontext auch die Zusammenarbeit mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Deggendorf. Und betont: Gefahndet worden sei nach dem 24-Jährigen sofort nach dessen Flucht - aber eben zunächst nur polizeilich und nicht öffentlich. 

Was sagt das BKH zu dem Vorfall? 

Der Bezirk Niederbayern hat am Freitagnachmittag als Träger des BKH Mainkofen eine Stellungnahme zu dem Fall veröffentlicht. Zuvor hatten mehrere Politiker, darunter auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, Aufklärung gefordert, warum der 24-Jährige überhaupt Freigang erhalten halte. Nach Angaben des Bezirks war der 24-Jährige seit gut drei Jahren in Mainkofen untergebracht. "Der therapeutische Verlauf war bis dato erfolgreich", heißt es in der Stellungnahme. Im Juni 2023 habe der Patient die Lockerungsstufe A erhalten, welche ihm begleitete Ausgänge erlaubt. Derlei Ausgänge dienen im Rahmen der Therapie als Maßnahme zur Resozialisierung. Laut Angaben des Bezirks hatte der 24-Jährige zuvor bereits mehrmals Ausgang auf dem Gelände des BKH erhalten - diese Versuche seien auch positiv verlaufen.

"Während der Lockerung ging für niemanden eine erkennbare oder hypothetische Gefahr aus", präzisierte eine Sprecherin des Bezirks auf Anfrage unserer Mediengruppe. Allerdings erhalte der Patient eine Medikation mit Depot-Wirkung, welche mit der Zeit nachlässt. Da nicht klar war, wie lange der Patient entweicht, konnte eine Verschlechterung seines Zustandes nicht ausgeschlossen werden. Dies gab mit den Ausschlag dafür, zeitnah öffentlich nach ihm zu fahnden. Nach seiner erneuten Festnahme habe sich der 24-Jährige widerstandslos wieder nach Mainkofen zurückbringen lassen. Dort wird er den Angaben des Bezirks nach auf eine hochgesicherte Station verlegt. Zudem wurde seine Lockerungsstufe auf 0 zurückgesetzt, wodurch er auf unbestimmte Zeit keine Ausgänge mehr erhalten wird. Das Klinikum kündigte außerdem an, die Abläufe bei derlei Lockerungsmaßnahmen generell zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. 

Und was sagt der Kinobetreiber?

Kino-Betreiber Gerhard Breit war am Freitag froh, dass die Aktion in den „Focus Cinemas“ glimpflich abgegangen ist. Besuche von Patienten des BKH Mainkofen im Plattlinger Kino seien per se allerdings nichts Ungewöhnliches: „Wir haben immer wieder Patienten des Klinikums als Gäste, die dann in Begleitung kommen.“ Bisher habe es dabei auch keinerlei Vorkommnisse gegeben, weswegen der Inhaber der gleichnamigen Filmtheaterbetriebe mit Sitz in Passau auch von einem einmaligen Vorgang ausgeht, der sich nicht wiederholen werde. Geprüft, wer da in den Kinosesseln Platz nimmt, werde von Seiten des Kinopersonals nicht – mit Ausnahme der Alterskontrolle zum Jugendschutz. Die Verantwortung für die Patienten liege bei der Klinik, so Gerhard Breit. Die Kooperation mit der Kriminalpolizei bezeichnet er als reibungslos, das gelte auch die Kommunikation, nach der der Betrieb des Plattlinger Kinos ab Freitag wieder ohne Einschränkung fortgesetzt werden kann.

6 Kommentare:


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Bernadett S.

am 11.08.2024 um 06:07

Der Vorfall macht einfach nur fassungslos !! Unverantwortlich!! Kein Wunder das sich die Bevölkerung zunehmend unsicher fühlt und Angst hat!!



Josef R.

am 11.08.2024 um 10:35

Genau, 4 Leute um mit dem Mörder ins Kino zu gehen. Wo gibt es sowas, nur in Deutschland.



Stefan H.

am 10.08.2024 um 14:58

Wie kann einem so brutalen Mörder eine Resozialisierung in Form eines Kinobesuchs anbieten ? Ich bin sprachlos ! Da gibts nur eines: Schnellstmögliche Rückführung in sein Heimatland.



Andreas F.

am 09.08.2024 um 23:30

Unglaublich wie Anwohner, Kunden von Geschäften und Kino Besucher hier in Gefahr gebracht wurden. Man stelle sich nur mal vor man geht mit seinen Kinder am Nachmittag ins Kino und einen Platz weiter nimmt ein Messerstecher der übelsten Sorte ganz legal begleitet vom Personal des Bezirksklinikum Platz. Mir wird bei dem Gedanken ganz schlecht. Ich kann nur an den Kino Betreiber appelieren, dem Personal des Bezirksklinikum Mainkofen Hausverbot für Besuche dieser Art zu erteilen. Das war bestimmt nicht das erste mal dass hier Gefährder auf die Bevölkerung los gelassen wurden. Ich werde jedenfalls bis auf Weiteres, Kino und auch Geschäfte in diesem Bereich meiden.



Christian L.

am 10.08.2024 um 07:33

Man sollte das straf und justizsystem in diesem lang generell hinterfragen....diese krankhaften Resozialisierungsversuche solcher Menschen ist zwecklos und wie wir immer wieder sehen gefährlich für die Bevölkerung. Aber solange es Psychiater gibt die solche schwachsinnigen diagnosen treffen wird es immer wieder wiederholungstäter geben...der Psychiater müsste hier für seine Entscheidung mithaften müssen nach meiner Meinung. Ich muss für meine Arbeit ja auch Verantwortung übernehmen.



Hermann Z.

am 09.08.2024 um 18:57

Wie kann es sein, dass ein offensichtlich kranker Mörder ein Kino besuchen darf, dabei von 4 Personen begleitet wird und entkommen kann. Ein Skandal.



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