In Teilen verfassungswidrig

CSU sieht Integrationsgesetz-Urteil gelassen


Ein Mann liest die Sprachtafel "I lern Boarisch". Foto: Alexander Heinl/dpa/Archivbild

Ein Mann liest die Sprachtafel "I lern Boarisch". Foto: Alexander Heinl/dpa/Archivbild

Von dpa/lby

Das bayerische Integrationsgesetz ist in Teilen verfassungswidrig - so lautete das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs am Mittwoch. Erste Stimmen aus der federführenden CSU sehen die Entscheidung gelassen.

Es ist eine Schlappe für die Staatsregierung: Ihr 2016 in studenlanger Marathonsitzung durchgepeitschtes "Integrationsgesetz" verstößt in Teilen gegen die Bayerische Verfassung, wie Gerichtspräsident Peter Küspert am Dienstag in München bekanntgab. Die obersten bayerischen Richter gaben damit Klagen der Grünen- und der SPD-Landtagsfraktion teilweise statt.

Das Gesetz ist seit Januar 2017 gültig und sieht unter anderem folgende Regelungen vor: Migranten, die sich dem Erlernen der deutschen Sprache verweigern, müssen mit Sanktionen rechnen. Und wer die deutsche Rechts- und Werteordnung missachtet, muss an einem "Grundkurs" darüber teilnehmen - wenn er kein Bußgeld riskieren will. Außerdem sollen Medien mithelfen, die "Leitkultur" zu vermitteln. Besonders den umstrittenen Begriff der "Leitkultur" hatten die beiden Oppositionsfraktionen vor Gericht gerügt. CSU und Staatsregierung sprachen in dem Kontext dagegen von einem "Orientierungsrahmen" für Zuwanderer und Behörden.

Erste Wortmeldungen aus der CSU nehmen das Urteil relativ gelassen auf: Dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof einzelne Regelungen im bayerischen Integrationsgesetz für nichtig erklärt hat, sei seine "vorläufige Einschätzung", auch wenn man das Urteil zunächst einmal genau lesen müsse, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München. "Ich würde das jetzt einfach mal so akzeptieren", erklärte er.

Die Staatsregierung nehme das Urteil "gelassen auf", so Herrmann weiter, das Gesetz sei nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs ohnehin in "wesentlichen Teilen" mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Die Debatte sei "eigentlich abgeschlossen".