Corona-Allgemeinverfügung läuft aus

Dingolfing-Landau kehrt zu bayernweiten Regeln zurück


Ein Coronavirus unter dem Mikroskop. Foto: Center for Disease Control/epa/dpa/Archivbild

Ein Coronavirus unter dem Mikroskop. Foto: Center for Disease Control/epa/dpa/Archivbild

Von Redaktion idowa

Nachdem die Zahl der Corona-Fälle im Landkreis stabil bleibt und man sich weiter unter den kritischen Schwellenwerten bei der Sieben-Tages-Inzidenz bewegt, läuft die Coronavirus-Allgemeinverfügung im Landkreis Dingolfing-Landau am Dienstag, den 6. Oktober, aus. Dingolfing-Landau kehrt damit zu den bayernweit gültigen Corona-Regeln zurück.

Wie das Landratsamt in einer aktuellen Pressemitteilung erklärt, liegt die Sieben-Tages-Inzidenz der registrierten Coronavirus-Fälle in Dingolfing-Landau laut Robert-Koch-Institut Stand Dienstagmorgen bei 21,8. Das bedeutet, dass die verschärften Corona-Maßnahmen der "Allgemeinverfügung für den Landkreis Dingolfing-Landau" vom 25. September nun entfallen. Was das genau bedeutet, haben wir hier zusammengefasst.

Welche Regeln entfallen nun?

  • Ab sofort entfällt der Grenzwert von maximal fünf Personen, die sich im öffentlichen Raum oder der Gastronomie treffen können, sowie die Beschränkung auf fünf Personen oder Familienmitglieder für Zusammenkünfte im privaten Raum.
  • Auch entfällt die Sperrfrist von 23 bis 6 Uhr für die Ausgabe von Speisen und Getränken in der Gastronomie.
  • Beim Drei-Stufen-Plan an den Schulen und Kitas gilt die "Stufe Grün". Das heißt, es gibt keine Maskenpflicht mehr für Schüler im Unterricht sowie für Kita-Personal. Die Empfehlung, in der Kita feste Gruppen zu bilden, bleibt bestehen.
  • Ebenfalls aufgehoben ist die Beschränkung der Gästezahl für Hochzeiten, Beerdigungen oder andere private Feierlichkeiten auf maximal 25 Personen in geschlossenen Räumen oder maximal 50 Personen unter freiem Himmel.
  • Auch ein schriftliches Hygienekonzept muss dem Landratsamt Dingolfing-Landau nun nicht mehr vorgelegt werden.
  • Reisende aus Risikogebieten müssen dem Landratsamt Dingolfing-Landau nach dem ersten verpflichtenden Test innerhalb 48 Stunden nach der Einreise nun auch keinen zweiten Test innerhalb von fünf bis sieben Tagen mehr vorlegen.

Welche Regeln gelten jetzt?

Damit gelten im Landkreis nun wieder jene Corona-Regeln, die laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in ganz Bayern nach wie vor gültig sind:

  • In der Öffentlichkeit Mindestabstand von 1,5 Metern, möglichst wenig Kontakt zu Personen außerhalb des eigenen Hausstands und Makenpflicht in Geschäften, öffentlichen Gebäuden sowie in Bus oder Bahn.
  • In der Gastronomie können wieder Verwandte und Angehörige zweier Haushalte oder Gruppen von bis zu zehn Personen zusammensitzen, wenn ansonsten der Mindestabstand eingehalten wird.
  • Auch weiterhin müssen Gäste ihren Namen und ihre Adresse zur Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten angeben und dürfen den Mundschutz nur am Tisch ablegen.
  • Für Bars gelten die gleichen Regeln wie für Speiselokale, zudem muss hier in geschlossenen Räumen die Bedienung am Tisch erfolgen.
  • Private Feiern, Vereinstreffen und Ähnliches haben nun auch im Landkreis Dingolfing-Landau wieder die Teilnehmer-Höchstzahl von 100 Personen in geschlossenen Räumen und 200 Personen im Freien.

Wie das Landratsamt weiter bekannt gibt, wird aufgrund der rückläufigen Zahl der Anrufe das Bürgertelefon wieder eingestellt. Als einheitliche Anlaufstellen in Bayern bleiben die Corona-Hotline der Staatsregierung unter 089 122220 sowie der Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung 116117 weiterhin erreichbar. Die Teststation hat wieder zu den bekannten Zeiten von Montag bis Freitag geöffnet. Am Wochenende ist sie nicht besetzt.