Landshut/München

Entscheidung im Streit um die Leitung des Koenigmuseums


Stefanje Weinmayr, Leiterin des Koenigmuseums, mit ihren Anwälten Andreas Feuersinger (links) und Benno Ziegler.

Stefanje Weinmayr, Leiterin des Koenigmuseums, mit ihren Anwälten Andreas Feuersinger (links) und Benno Ziegler.

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

Im Streit um die Leitung des Landshuter Koenig-Museums hat das Landesarbeitsgericht (LAG) München eine Entscheidung getroffen: Die Einmischung der Stadt in ihre Arbeit sei unverhältnismäßig und unwirksam, teilte das LAG am Mittwoch mit.

Die Leiterin des Museums hatte geklagt, weil sie viele Aufgaben nur mit Zustimmung des Museumsamtsleiters machen durfte.

Der Konflikt zwischen der Stadt Landshut und der Leiterin des Museums, Stefanje Weinmayr, kam nach dem Tod des Bildhauers Fritz Koenig im Jahr 2017 auf: Die Stadt ordnete das Skulpturenmuseum dem Direktor der Städtischen Museen, Franz Niehoff, zu. Niehoff ist seitdem der Vorgesetzte Weinmayrs, die als Vertraute Koenigs und Kennerin seines Werks gilt. Sie hatte sich der Künstler als Museumsleiterin gewünscht. Koenig und Niehoff galten dagegen als heillos zerstritten.

So sei sie aufgefordert worden, eine Liste von 80 verschwundenen Werken aus dem Bestand der Koenig-Stiftung aufzuarbeiten, sei jedoch nicht an den Bildband des Werkverzeichnisses gekommen. "Die Leiterin des Koenigmuseums hat also keinen Zugriff mehr auf das komplette Werkverzeichnis von Fritz Koenig", hatte Weinmayrs Anwalt Benno Ziegler erklärt. Das sei ein eindeutiges Zeichen einer Degradierung.

Nach fast zwei Jahren Rechtsstreit kam das LAG nun zum dem Ergebnis, dass der Arbeitsvertrag von Weinmayr aus dem Jahr 2010 "teilweise weiter Geltung hat". Die Stadt darf ihr nicht mehr in gleichem Umfang wie bisher Vorgaben machen.

Der Leiterin des Museums stehe aber kein Schmerzensgeld wegen Mobbing zu, verkündete das LAG. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.