Terrorismus

"Esoterisch"? Anwälte kontern in "Reichsbürger"-Prozess


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Ein wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und die Vorbereitung eines sogenannten hochverräterischen Unternehmens angeklagter Mann wird im Oberlandesgericht in den Gerichtssaal geführt.

Von dpa

Im Münchner "Reichsbürger"-Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß haben zwei Verteidiger zentrale Anklagevorwürfe zurückgewiesen. Sie versuchten am Mittwoch vielmehr, ihre Mandanten als harmlos und ungefährlich darzustellen: esoterisch angehaucht und Waldorfschüler oder eine "geliebte Ärztin", die Gewalt abgelehnt habe. So äußerten sich die Anwälte des Juristen G. und der Ärztin R. am zweiten Verhandlungstag vor dem Münchner Oberlandesgericht.

Dort stehen seit Dienstag acht mutmaßliche Mitglieder der Gruppe Reuß vor Gericht. Das ist die Gruppe, die nach einer großangelegten Anti-Terror-Razzia in mehreren Bundesländern und im Ausland Ende 2022 bekanntgeworden war. Die aktuell 26 Beschuldigten sollen einen gewaltsamen Umsturz der Bundesregierung geplant und dabei bewusst Tote in Kauf genommen haben. Als Oberhaupt einer neuen Staatsform hätte Reuß fungieren sollen. Aber auch mehrere der in München Angeklagten, darunter G. und R., sollen dem "Rat" der Vereinigung angehört haben - ähnlich einem Kabinett einer rechtmäßigen Regierung.

Ob G. tatsächlich ein Terrorverdächtiger, ein Terrorist sein könne, fragte dessen Anwalt, und versuchte selbst eine Antwort zu geben: G. sei Waldorfschüler. "Der hat sich im Suff nicht geprügelt. Der ist ein bisschen esoterisch angehaucht." Ob G. wirklich an Echsenmenschen geglaubt habe, nur weil bei ihm ein entsprechendes Buch gefunden worden sei? Jedenfalls habe die Bundesanwaltschaft auch Einträge in einem Tagebuch von G. aus dem Zusammenhang gerissen. Und in einem kurzen Vortrag, den der designierte "Außenminister" einmal intern gehalten habe, sei es nur um eine "esoterische gesunde Außenpolitik" gegangen. Jedenfalls habe sich G. am Ende auch von der ganzen "Sache" distanziert.

Ein Verteidiger der Ärztin R. argumentierte, seine Mandantin habe keine Gewalt toleriert, keinen Umsturz geplant, von ihr sei keine konkrete Gefahr ausgegangen. Er zog komplett in Zweifel, dass die von der Anklage angenommene Radikalisierung R.'s so stattgefunden habe.

Die Bundesanwaltschaft wirft den acht Angeklagten in München unter anderem die Gründung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und die Vorbereitung eines sogenannten hochverräterischen Unternehmens vor. Es ist nach Stuttgart und Frankfurt der bundesweit dritte Terrorprozess gegen die Gruppe Reuß. In Frankfurt stehen Reuß und die mutmaßlichen Rädelsführer vor Gericht. In Stuttgart hat die Bundesanwaltschaft mutmaßliche Mitglieder des "militärischen Arms" angeklagt.

Mehrere Verteidiger kritisierten am Mittwoch die Aufteilung in drei Verfahren. Teilweise beklagten sie zudem, München sei örtlich nicht zuständig, und beantragten die Einstellung des Verfahrens. Zudem gab es Anträge, den Prozess auszusetzen, bis weitere Akteneinsicht etwa in Telefonüberwachungs-Aufnahmen gewährt werde. Konkret warfen mehrere Anwälte der Bundesanwaltschaft vor, der Verteidigung nur einen Teil der Aufnahmen direkt überlassen, ihnen andere Mitschnitte aber vorenthalten zu haben. Die Bundesanwaltschaft dürfe aber kein "Zensor" gegenüber den Angeklagten sein. Vor Gericht aussagen will aktuell nur eine der acht Angeklagten, die selbst ernannte Astrologin L.. Ein Termin dafür ist offen.


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