Außergerichtliche Einigung
Klage gegen Bau der A 94 zurückgenommen
25. März 2020, 9:26 Uhr aktualisiert am 3. April 2023, 15:02 Uhr
An der A 94 kann der Bau des Teilstücks zwischen Kirchham und Pocking beginnen. Die letzte verbliebene Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss wurde jetzt außergerichtlich geklärt und zurückgenommen.
Damit besteht laut bayerischem Verkehrsministerium nun auch für den rund 12,5 Kilometer langen Abschnitt, der bei Pocking an die A 3 anschließt, unanfechtbares Baurecht. Die Hauptbauarbeiten sollen dort Anfang 2021 beginnen. Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer ist zufrieden, dass es mit dem Bau weitergehen kann: Die A 94 sei für Südostbayern von herausragender Bedeutung, die Bauarbeiten sollten nun zügig weitergeführt werden. Vorgesehen ist, dass der Abschnitt im Jahr 2025 für den Verkehr freigegeben wird.
Mit dem vierstreifigen Neubau der A 94 soll eine neue Anbindung des südostbayerischen und osteuropäischen Wirtschaftsraums an die Metropolregion München entstehen. Gleichzeitig soll die Autobahn die B12 entlasten, auf der zu Spitzenzeiten täglich rund 23.000 Fahrzeuge unterwegs sind. Der Abschnitt der A 94 zwischen Pastetten und Heldenstein konnte im Herbst 2019 bereits für den Verkehr freigegeben werden. Es fehlen derzeit noch rund 46 Kilometer bis zur Gesamtfertigstellung der 150 Kilometer langen Strecke.