Polderflächen bleiben frei

Klagen scheitern vor Verwaltungsgerichtshof


Die Gemeinde Barbing und ein Landwirt hatten gegen die Flächensicherung für Flutpolder im Raum Regensburg geklagt. Nach dem Verwaltungsgericht hat auch der Verwaltungsgerichtshof in München die Klage abgewiesen.

Die Gemeinde Barbing und ein Landwirt hatten gegen die Flächensicherung für Flutpolder im Raum Regensburg geklagt. Nach dem Verwaltungsgericht hat auch der Verwaltungsgerichtshof in München die Klage abgewiesen.

Die Reservierung von zwei Flächen für Flutpolder im Gebiet der Gemeinde Barbing (Kreis Regensburg) durch das Landratsamt Regensburg ist laut dem Verwaltungsgerichtshof in München (VGH) rechtskräftig. Die Gemeinde Barbing und ein Eltheimer Landwirt hatten dagegen geklagt und scheiterten im Oktober 2016 bereits erstinstanzlich vor dem Verwaltungsgericht Regensburg.

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