Polderflächen bleiben frei
Klagen scheitern vor Verwaltungsgerichtshof
27. August 2019, 21:15 Uhr aktualisiert am 27. August 2019, 21:15 Uhr
Von
Wolfgang Karl
Die Reservierung von zwei Flächen für Flutpolder im Gebiet der Gemeinde Barbing (Kreis Regensburg) durch das Landratsamt Regensburg ist laut dem Verwaltungsgerichtshof in München (VGH) rechtskräftig. Die Gemeinde Barbing und ein Eltheimer Landwirt hatten dagegen geklagt und scheiterten im Oktober 2016 bereits erstinstanzlich vor dem Verwaltungsgericht Regensburg.
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