München
Söders Kreuzerlass wird Fall für Verwaltungsgerichtshof
10. Juni 2020, 14:05 Uhr aktualisiert am 7. April 2023, 22:03 Uhr
Der umstrittene Kreuzerlass der Staatsregierung wird ein Fall für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Eine Gerichtssprecherin bestätigte am Mittwoch, dass ein entsprechendes Verfahren dort anhängig ist. "Das ist ganz frisch bei uns eingegangen." Zuvor war bekannt geworden, dass das Verwaltungsgericht München "zahlreiche" Klagen gegen den Erlass an die höhere Instanz verwiesen hatte.
Unter anderen hatte der religionskritische Bund für Geistesfreiheit (BfG) 2018 gegen die von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) initiierte und vom bayerischen Kabinett beschlossene Anordnung geklagt, im Eingangsbereich jeder Landesbehörde ein Kreuz aufzuhängen. Nach dem Willen der Kläger soll die bayerische Staatsregierung dazu verpflichtet werden, den Kreuzerlass zurückzunehmen und die Kreuze zu entfernen.
Das Verwaltungsgericht betonte, es sei ein rein prozessualer Beschluss, weil es sich um ein Normenkontrollverfahren handle und der Verwaltungsgerichtshof in diesem Fall zuständig sei. "Eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des "Kreuzerlasses" selbst geht damit nicht einher", betonte ein Sprecher des Verwaltungsgerichtes.