Nach VGH-Beschluss

Landshuter Notfallsanitäter-Fall erhitzt Gemüter


Prof. Ernst Fricke, Anwalt des Landshuter Sanitäters, spricht davon, dass Ärztliche Leiter den VGH "offensichtlich missverstanden" haben.

Prof. Ernst Fricke, Anwalt des Landshuter Sanitäters, spricht davon, dass Ärztliche Leiter den VGH "offensichtlich missverstanden" haben.

Von Uli Karg

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat jüngst "Selbstherrlichkeit und Standesdünkel" des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst des Rettungsdienstbereichs Landshut angeprangert und die Rolle von Notfallsanitätern gestärkt. Unter Ärztlichen Leitern in ganz Bayern hat der VGH-Beschluss für Unruhe gesorgt.

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