Bayerischer Landtag

Landtagsmehrheit setzt Debatten über AfD-Kandidaten ein Ende


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Alle gegen die AfD: Künftig gibt es keine langen Debatten zu Kandidaturen mehr. (Archivbild)

Von dpa

Langatmige Debatten über regelmäßig aussichtslose AfD-Kandidaturen für das Landtagspräsidium oder das parlamentarische Kontrollgremium gehören in Bayern ab sofort der Vergangenheit an. CSU, Freie Wähler, Grüne und SPD setzten nun gemeinsam eine Änderung der Landtags-Geschäftsordnung durch, um Aussprachen vor beantragten Wahlgängen zu erschweren. Künftig finden Aussprachen zu Wahlvorschlägen nur noch dann statt, wenn zwei Fraktionen dies beantragen oder die Vollversammlung dies beschließt. Die AfD kann also zwar weiterhin Kandidaten für die Ämter benennen und darüber im Plenum abstimmen lassen, aber nicht mehr alleine - quasi wöchentlich - Debatten darüber erzwingen.

Die AfD, die in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet wird, versucht seit Jahren vergeblich, Fraktionsmitglieder zu Landtags-Vizepräsidenten und ins parlamentarische Kontrollgremium wählen zu lassen. Bislang fielen allerdings sämtliche Kandidaten durch. Teilweise benannte die AfD sogar mehrfach dieselben Kandidaten - immer ohne Erfolg.

Zwar sieht die Geschäftsordnung des Landtags unter anderem vor, dass jede Fraktion einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin stellen sollte. Bei der geheimen Wahl kann allerdings kein Parlamentarier dazu gezwungen werden, einem Kandidaten oder einer Kandidatin auch zur notwendigen einfachen Mehrheit der Stimmen zu verhelfen.

In den vergangenen Monaten hatte die AfD so oft wie irgend möglich Wahlen zu den Landtags-Posten jeweils samt Aussprache durchgesetzt. Damit habe die Fraktion die Arbeit des Parlaments aufgehalten, kritisierte der parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Fraktion, Michael Hofmann. Der Landtag habe aber etwas Besseres zu tun, als nur um sich selbst zu kreisen. Wenn bestimmte Leute sich einen Spaß daraus machten, Dinge in die Länge zu ziehen, dürfe man sich dies nicht mehr länger gefallen lassen, argumentierte er.

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Christoph Maier, drohte mit einer Klage. "Wir behalten uns alle rechtlichen Schritte vor", sagte er. Denn die anderen Fraktionen beschnitten mit der Neuregelung die Rechte der AfD und nähmen Kandidaten die Möglichkeit, sich im Landtag vorzustellen und "zu empfehlen". Man werde aber so lange Kandidaten benennen und Wahlen beantragen, bis man einen Vizepräsidenten stelle.


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