Extremismusverdacht

Nachermittlungen im Verfahren gegen AfD-Politiker Halemba


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Die Staatsanwaltschaft Würzburg wirft dem 23-Jährigen unter anderem Volksverhetzung, Geldwäsche und Nötigung vor. (Archivbild)

Von dpa

Im Verfahren gegen den AfD-Politiker Daniel Halemba unter anderem wegen Volksverhetzung und Geldwäsche soll es Nachermittlungen geben. Dies teilte eine Sprecherin des Landgerichts Würzburg mit. Der Staatsanwaltschaft sei zu diesem Zweck Ende November die Akte übersandt worden. Die Behörde soll demnach insbesondere einen Zeugen vernehmen lassen. Es sei davon auszugehen, dass die Nachermittlungen einige Zeit in Anspruch nehmen werden, hieß es. Halemba weist die Vorwürfe zurück.

Bereits im Mai hatte die Staatsanwaltschaft Würzburg gegen den unterfränkischen AfD-Landtagsabgeordneten Anklage erhoben. Sie wirft ihm Volksverhetzung, Geldwäsche, Nötigung und versuchte Nötigung sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Sachbeschädigung vor.

Halemba hat die Vorwürfe bislang klar zurückgewiesen. "Das Landgericht Würzburg hat bereits den willkürlichen Haftbefehl gegen mich aufgehoben und ich bin überzeugt, dass als nächstes das Amtsgericht Würzburg mich von allen Vorwürfen freisprechen wird", hatte Halemba zur Anklageerhebung mitgeteilt. Der 23-Jährige sieht in der Anklage einen politisch motivierten Angriff gegen die AfD.

Die Anklage war zunächst beim Amtsgericht Würzburg gelandet. Dieses hatte das Verfahren mit Verweis auf den besonderen Umfang an das Landgericht Würzburg weitergeleitet. Nach Abschluss der Nachermittlungen soll nun dort über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entschieden werden.

Der AfD-Bundesvorstand hatte unter anderem mit Verweis auf die Vorwürfe ein Parteiausschlussverfahren gegen Halemba eröffnet. Es endete mit einem Vergleich und sah eine Ämtersperre von 18 Monaten vor. Zudem sollte Halemba von allen Parteiämtern enthoben werden.

Im bayerischen Landtag machte der 23-Jährige zuletzt mit derber Wortwahl auf sich aufmerksam und erntete zwei Ordnungsrufe, etwa weil er den Landtag in einer Debatte als "Clowns-Parlament" bezeichnete. An eine Ankündigung aus dem April, bis zur Klärung der Vorwürfe nicht mehr im Plenum oder in Ausschüssen aufzutreten, hielt er sich nicht.


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