Bayern

Schild fällt auf geparktes Auto - selber schuld?

Ein Autohalter verklagt die Stadt: Doch Justitias Waage neigt sich in die andere Richtung.


Von John Schneider

Ein Unwetter zieht auf und Sie parken Ihr Auto in der Nähe eines mobilen Schildes? Dann sind Sie nach Ansicht des Landgerichts selber zumindest mitschuldig, wenn das umfallende Schild ihren Wagen trifft und beschädigt.

So geschehen am 6. Februar des vergangenen Jahres in der Nietzschestraße in Milbertshofen. Der Fahrer eines Vans parkte sein Auto dort in einer Parkbucht. In unmittelbarer Nähe eines mobilen Verkehrsschildes, das wegen Fällarbeiten aufgestellt worden war.

Es kam, wie es kommen musste, der starke Wind blies das Schild um, das auf den Van fiel. Der Mann macht jetzt die Stadt verantwortlich, die ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sei. Der Kläger fordert Schadenersatz von knapp 2500 Euro zuzüglich Anwaltskosten.

Das an jenem Tag starker Wind - die Stadt spricht sogar von Sturm - herrschte, ist unstrittig. Der Kläger wirft der Stadt aber trotzdem vor, das Schild pflichtwidrig nicht auf dem Pflasterbelag, sondern im angrenzenden Grünstreifen auf unebenem Grund und damit unsicher aufgestellt zu haben. Die Stadt widerspricht, meint, das Umfallen des Schildes sei allein den Sturm-Verhältnissen jenes Tages geschuldet. Es habe damals sogar eine Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes vorgelegen.

Selbst habe man alles Erforderliche und Zumutbare für die Verkehrssicherung getan. Mit dieser Sicht der Dinge sympathisiert gestern auch das Gericht.

Ihre Entscheidung will die 15. Zivilkammer aber erst am 12. April kundtun.