Urteil liegt vor

Der Berghof in Sankt Englmar und seine illegalen Dauerbewohner

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die Rechtsauffassung des Landratsamts Straubing-Bogen bestätigt: Nur die Nutzung als Ferienwohnungen ist zulässig. Somit werden bald weitere Nutzungsuntersagungen versandt.


Ein Teil des Berghof-Komplexes auf einem Archivfoto

Ein Teil des Berghof-Komplexes auf einem Archivfoto

Im September hat das Verwaltungsgericht in Regensburg über den Fall Berghof verhandelt, seit letzter Woche liegt dem Landratsamt Straubing-Bogen das Urteil auch schriftlich vor. Das hat Pressesprecher Tobias Welck auf Nachfrage mitgeteilt. "Das Gericht hat in allen Fällen die Rechtsauffassung des Landratsamtes bestätigt, dass Dauerwohnen im Berghof unzulässig ist", sagt Welck. Das Konzept des Landkreises werde nun "zeitnah weiterverfolgt", was bedeute, dass mit "dem Erlass von weiteren Nutzungsuntersagungen in nächster Zeit zu rechnen ist".

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