Streit ums Wohnen

Etliche "Berghof"-Bewohner in Sankt Englmar bekommen Post vom Landratsamt

Das Landratsamt sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt und bereitet neue Untersagungen vor.


Ein Teil der Ferienwohnungen im "Haus Berghof" in Sankt Englmar wird dauerhaft bewohnt. Das Landratsamt Straubing-Bogen sieht sich nun vom Verwaltungsgericht in seiner Rechtsauffassung bestätigt, dass das illegal ist.

Ein Teil der Ferienwohnungen im "Haus Berghof" in Sankt Englmar wird dauerhaft bewohnt. Das Landratsamt Straubing-Bogen sieht sich nun vom Verwaltungsgericht in seiner Rechtsauffassung bestätigt, dass das illegal ist.

Nach der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Regensburg in dieser Woche sieht sich das Landratsamt in seiner Rechtsauffassung bestätigt, dass im Berghof-Komplex in Sankt Englmar (Kreis Straubing-Bogen) kein dauerhaftes Wohnen zulässig ist. Sowohl Mieter als auch Eigentümer hatten dagegen geklagt, dass sie die Wohnungen nur zeitlich beschränkt, als Feriendomizil, nutzen dürfen. Ihre Klage sei abgewiesen worden, teilte Landratsamt-Pressesprecher Tobias Welck auf Anfrage mit.

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