Streit ums Wohnen
Etliche "Berghof"-Bewohner in Sankt Englmar bekommen Post vom Landratsamt
27. September 2024, 11:06 Uhr
Nach der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Regensburg in dieser Woche sieht sich das Landratsamt in seiner Rechtsauffassung bestätigt, dass im Berghof-Komplex in Sankt Englmar (Kreis Straubing-Bogen) kein dauerhaftes Wohnen zulässig ist. Sowohl Mieter als auch Eigentümer hatten dagegen geklagt, dass sie die Wohnungen nur zeitlich beschränkt, als Feriendomizil, nutzen dürfen. Ihre Klage sei abgewiesen worden, teilte Landratsamt-Pressesprecher Tobias Welck auf Anfrage mit.
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