Ein Modell auch für Bayern?

Sicherungsverwahrte im offenen Vollzug


In einem bundesweit bislang einmaligen Projekt soll sicherheitsverwahrten Häftlingen der JVA Berlin-Tegel künftig der offene Vollzug ermöglicht werden. Ein Modell auch für Bayern? (Symbolbild)

In einem bundesweit bislang einmaligen Projekt soll sicherheitsverwahrten Häftlingen der JVA Berlin-Tegel künftig der offene Vollzug ermöglicht werden. Ein Modell auch für Bayern? (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Umstrittenes Pilotprojekt in Berlin: dort soll der deutschlandweit erste offene Vollzug für Sicherungsverwahrte eingerichtet werden - direkt vor den Gefängnismauern der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel. Bei den Anwohnern stößt das auf wenig Verständnis. Wäre dieses Modell auch für Bayern und damit auch für die JVA Straubing denkbar?

Vorweg: Kleinganoven landen nicht in der Sicherungsverwahrung. Dort findet man lediglich Sexual- und Gewaltverbrecher, die per Gerichtsentscheid auch nach Ablauf ihrer Haftstrafe von der Gesellschaft ferngehalten werden sollen. Die ganz "schweren Jungs" also, die für zu gefährlich gehalten werden. 50 davon sitzen derzeit in der JVA Tegel. Sie sollen nun Teil eines deutschlandweiten Pilotprojekts werden: ein offener Vollzug direkt vor der JVA. Nachvollziehbar, dass dem ein oder anderen Anwohner schon bei dem bloßen Gedanken daran mulmig wird. Doch seitens der Senatsjustizverwaltung sieht man das augenscheinlich anders. Man setze damit "einen klaren gesetzlichen Auftrag aus dem Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz um", äußert man sich gegenüber dem Berliner Kurier. Für die Umsetzung dieses Projekts ist Justizsenator Dirk Behrendt von den Grünen zuständig.

Doch was, wenn sich dieses Projekt tatsächlich bewährt? Wäre es dann auch für den Freistaat Bayern denkbar? "In Bayern werden Sicherungsverwahrte grundsätzlich im geschlossenen Vollzug, nämlich in der Einrichtung für Sicherungsverwahrung der JVA Straubing, untergebracht", berichtet Ulrike Roider, Regierungsdirektorin und Pressesprecherin des Bayerischen Justizministeriums, gegenüber idowa. Zwar sei die Möglichkeit der Unterbringung von Sicherungsverwahrten im offenen Vollzug nach der gesetzlichen Regelung auch in Bayern "grundsätzlich gegeben", ein Bedarf für die Anwendung dieser Regelung habe sich bisher jedoch "noch nicht ergeben". Roider: "Es bestehen auch keine Planungen, einen offenen Vollzug speziell für Sicherungsverwahrte zu schaffen."