BGH sieht keine Fehler
Urteil nach Dreifachmord im Treppenhaus bestätigt
29. Januar 2025, 15:53 Uhr
Eineinhalb Jahre nach dem Dreifachmord an Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus im Landkreis Augsburg ist das Urteil gegen den Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des 65-Jährigen verworfen. Der Sportschütze hatte drei verhasste Nachbarn mit Kopfschüssen regelrecht hingerichtet.
Das Landgericht Augsburg hatte den Angeklagten Ende Juli 2024 zu lebenslanger Haft wegen dreifachen Mordes und wegen zweifachen versuchten Mordes verurteilt. Die Strafkammer stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist die Freilassung des deutschen Staatsbürgers bereits nach 15 Jahren Gefängnis auf Bewährung erheblich erschwert.
Der BGH in Karlsruhe bestätigte dieses Urteil nun in vollem Umfang. Die Überprüfung des Schuldspruchs habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Beschuldigten ergeben, teilte der BGH mit. "Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen."
Der Verteidiger des Mannes hatte eine maximal 15 Jahre lange Gefängnisstrafe beantragt, weil sein Mandant aufgrund einer psychischen Erkrankung vermindert schuldfähig sei. Die Augsburger Richter sahen die verminderte Schuldfähigkeit aber nicht und verhängten die Höchststrafe.
Hintergrund des Verbrechens waren jahrelange Nachbarschaftsstreitereien in dem Haus in Langweid. Am 28. Juli 2023 hatte der Mann, der als Sportschütze die Pistole legal besaß, einem Ehepaar im Treppenhaus aufgelauert und den 49 und 52 Jahre alten Opfern in den Kopf geschossen. Danach feuerte er durch die Wohnungstür eines weiteren Paares und tötete eine 72 Jahre alte Frau, die wegen der Schüsse gerade durch den Türspion schaute und ebenfalls im Kopf getroffen wurde.
Die Ermordung der drei Nachbarn dauerte nur 16 Sekunden. Dann fuhr der Mann zu dem Wohnhaus von zwei Angehörigen der getöteten Rentnerin und verletzte diese durch Schüsse durch deren Wohnungstür. Beide überlebten schwer verletzt.
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