BGH urteilt:
Weiterleben ist kein Schaden
2. April 2019, 22:09 Uhr aktualisiert am 2. April 2019, 22:09 Uhr
Von
Redaktion Regionales
Ein dementer Mann liegt die letzten Jahre bewegungsunfähig im Bett eines Pflegeheims in München, nur eine Magensonde zögert den Tod hinaus. Der Arzt habe ihn sinnlos leiden lassen, meint der Sohn - und strengt einen beispiellosen Schmerzensgeld-Prozess an. Aber der Bundesgerichtshof (BGH) will nicht Gott spielen.
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