BGH urteilt:

Weiterleben ist kein Schaden

Ärzte haften nicht für künstlich verlängertes Leben, auch wenn es mit Leid verbunden ist


Heinz Sening ist vor dem Bundesgerichtshof mit einer Klage gegen den Hausarzt seines Vaters unterlegen.

Heinz Sening ist vor dem Bundesgerichtshof mit einer Klage gegen den Hausarzt seines Vaters unterlegen.

Von Redaktion Regionales

Ein dementer Mann liegt die letzten Jahre bewegungsunfähig im Bett eines Pflegeheims in München, nur eine Magensonde zögert den Tod hinaus. Der Arzt habe ihn sinnlos leiden lassen, meint der Sohn - und strengt einen beispiellosen Schmerzensgeld-Prozess an. Aber der Bundesgerichtshof (BGH) will nicht Gott spielen.

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