Prozessauftakt in Regensburg
45-Jähriger soll zwei Frauen brutal vergewaltigt haben
20. März 2023, 6:00 Uhr
Ein 45 Jahre alter Mann muss sich ab Freitag, 24. März, vor dem Landgericht Regensburg wegen zwei Fällen von besonders schwerer Vergewaltigung verantworten.
Laut Anklageschrift soll der 45-Jährige im April 2021 auf einem Feldweg bei Oppersdorf im Landkreis Regensburg eine Frau mit einem Messer bedroht und schließlich auch sexuell missbraucht haben. Der Mann habe der Staatsanwaltschaft zufolge erst von der Frau abgelassen, nachdem ein Anwohner auf die Situation aufmerksam wurde und ihn ansprach. Daraufhin habe der Angeklagte der Frau das Handy abgenommen und sei geflüchtet.
Erst über ein Jahr später seien die Ermittler auf die Spur des mutmaßlichen Vergewaltigers gekommen, als er im Juli 2022 eine Frau in Regensburg brutal überfallen und sie vergewaltigt haben soll. Die Polizei sprach damals von einem "extrem gravierenden Sexual- und Gewaltdelikt", die Frau habe unter Todesangst die sexuellen Handlungen über sich ergehen lassen müssen. Auch in diesem Fall habe der 45-Jährige der Frau das Handy weggenommen. Sie konnte jedoch vor ihm fliehen und von einem Restaurant aus den Notruf wählen.
Den Ermittlern sei es wenig später gelungen den mutmaßlichen Täter, der sich ab Freitag vor Gericht verantworten muss, zu überführen und ihn auch mit dem Fall aus Oppersdorf in Verbindung zu bringen. Ihm wird unter anderem besonders schwerer Raub, besonders schwere Vergewaltigung, Nötigung und Körperverletzung vorgeworfen. Aufgrund der angeklagten Vorwürfe und der erheblichen Vorstrafen des Angeschuldigten steht die Verhängung einer Sicherungsverwahrung im Raum.
Verdächtiger bereits vorbestraft
Für die Justiz ist der 45-jährige Deutsche, der in Regensburg gewohnt hat, kein Unbekannter. Der Mann sei bereits "erheblich vorbestraft" und habe auch schon im Gefängnis gesessen, teilte die Polizei nach der Festnahme im Juli 2022 mit. Er sei bislang allerdings nicht mit Sexualdelikten in Erscheinung getreten.
In einer ersten Täterbeschreibung der Polizei war der Gesuchte zunächst als "möglicherweise rumänischer Herkunft" beschrieben worden. Das stellte sich allerdings wohl als falsch heraus. Laut den Ermittlern hatte der Mann während der Tat scheinbar gezielt Angaben gemacht, die den Verdacht in diese Richtung lenken sollten.
Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.