Blaulicht

Drogen im Gin, im Tee oder im Beutel


21,2 Gramm Marihuana haben Bundespolizisten bei einem 39 Jahre alten Tschechen sichergestellt.

21,2 Gramm Marihuana haben Bundespolizisten bei einem 39 Jahre alten Tschechen sichergestellt.

In den Tagen vor den Weihnachtsfeiertagen haben Beamte der Bundespolizei wieder zahlreiche Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt.

Bereits am Samstagvormittag entdeckten Fahnder der Bundespolizei Furth im Wald im Fernreisezug von Prag nach München bei der Kontrolle eines Tschechen in dessen Rucksack in einem Tabakbeutel eine Druckverschlusstüte mit 21,2 Gramm Marihuana. Der 39-Jährige, der zuvor die Frage nach mitgeführten Drogen, Waffen und verbotenen Gegenständen verneint hatte, führte zudem in seiner Hosentasche ein Einhandmesser mit.

Gegen Mittag wurden Bundepolizisten bei einer Kontrolle auf der Böhmerstraße erneut fündig. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges eines 19-jährigen Deutschen fanden sie im Kofferraum eine Flasche White Widow Cannabis Gin. Dieses alkoholhaltige Getränk enthält neben Gin auch Teile der Cannabispflanze und fällt deshalb in Deutschland, obwohl in Tschechien frei verkäuflich, unter das Betäubungsmittelgesetz.

Am Samstagabend kontrollierten Beamte der Bundespolizei eine 23-jährige Deutsche nahe Furth im Wald. Sie war über den ehemaligen Grenzübergang Schafberg nach Deutschland eingereist. Neben anderen Waren fanden die Polizisten auch eine Packung mit 26,6 Gramm Cannabis Bud Tea. Dieses in Holland hergestellte und in Tschechien vertriebene Produkt enthält den in Deutschland verbotenen Wirkstoff THC. Das bestätigte auch ein vom Zoll durchgeführter Schnelltest.

Am frühen Montagnachmittag stellten Bundespolizisten bei einer Kontrolle auf der Böhmerstraße bei Furth im Wald erneut eine Flasche White Widow Cannabis Gin sicher. Eine 31-jährige Deutsche, sie war Beifahrerin in einem Pkw mit niederländischer Zulassung, gab den Besitz auf Nachfrage zu.

Zoll und Bundespolizei warnen davor, cannabishaltige Produkte in Tschechien zu erwerben. Wer damit erwischt wird, muss mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz rechnen.