Ich brauch' mehr Geld!

Geld verdienen in den Ferien


Wer einen Ferienjob haben will, muss rechtzeitig aktiv werden. (Foto: Shestakoff - Fotolia.com)

Wer einen Ferienjob haben will, muss rechtzeitig aktiv werden. (Foto: Shestakoff - Fotolia.com)

"Ich brauch' mehr Geld!": Das denken sich viele Schüler während des Jahres, wenn das Taschengeld einfach hinten und vorne nicht mehr reicht. Immer Mama und Papa oder die gesamte Verwandtschaft anzubetteln, geht auf die Dauer auch auf die Nerven. Die Lösung liegt in den Wochen zwischen der Schulzeit: Da kann man als Schüler bei Ferienjobs das nötige Kleingeld für Extras wie neue Klamotten, Weggehen, einen Urlaub und den Führerschein verdienen.

Wer einen Ferienjob will und sucht, der hat es nicht immer einfach. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, wo man Geld verdienen kann: In großen Firmen als Aushilfskraft zum Beispiel am Fließband, bei der Post beim Sortieren, in großen Unternehmen beim Ablegen von Akten, als Parkwächter, als Losverkäufer oder in einer Wäscherei. Die Erfahrung zeigt aber: Viel wird über Bekannte vermittelt, über Freunde, über die Familie. Papa kennt wen und der kennt wieder jemand anderen, der in einer großen Firma arbeitet - und die vergibt Ferienjobs. Wer sich einen solchen geangelt hat, gibt ihn oft an einen Bekannten und Freund weiter. Das sagt auch Doris Schramm, Sprecherin bei der Agentur für Arbeit in Landshut. "Wir kriegen wenige Ferienjobs von Firmen angeboten, obwohl wir uns mehr wünschen würden. Es läuft viel über Beziehungen." Rückläufig seien die Meldungen von Firmen in den vergangenen Jahren gewesen. Das liegt zum einen daran, dass viele Firmen kleinere Jobs abgeschafft haben, auf eigene Mitarbeiter zurückgreifen, die ganze Firma gleich pleite ging oder auch Arbeitnehmervermittlungen die Arbeitskräfte gestellt haben.

Dennoch gilt: Einfach bei Firmen, Unternehmen und in Geschäften nachfragen, so früh wie möglich. Die wollen meistens eine Bewerbung, das geht manchmal auch telefonisch. Kleinere Firmen, zum Beispiel am Bau, nehmen oft ohne große Bewerbung Aushilfskräfte. Wer einen Ferienjob sucht, sollte einfach bei den Firmen anrufen und sich erkundigen. Auch hilft, sich verstärkt im Freundeskreis umzuhören, ob hier schon jemand Erfahrung mit Ferienjobs gemacht hat. Die Jobbörse beim Arbeitsamt kann eventuell helfen, auch wenn dort - so sagt Schramm - wenige Angebote warten. Doch vielleicht ist manchmal ein Treffer dabei.

Wer einen Ferienjob ergattert hat, muss ein paar Dinge beachten

Das mit den Steuern kann einen verwirren, egal ob man 17 ist oder 35. Es gilt grundsätzlich: Auch Schüler sind, wenn sie arbeiten, ganz normale Arbeitnehmer. Das heißt, sie müssen dem Staat Abgaben zahlen. Welche, das entscheiden die Dauer und die Art des Ferienjobs. Auf der einen Seite gibt es das Sozialversicherungsrecht. Dazu gehören die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die zahlt in Deutschland jeder, der normal bei einem Betrieb arbeitet. Schüler müssen das jedoch nicht, wenn sie während ihres Ferienjobs innerhalb eines Jahres nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage arbeiten. Wieviel sie dabei verdienen, spielt keine Rolle. Auf der anderen Seite gibt es die Lohnsteuer. Ob und wie man die zahlen muss - auch da gibt es große Unterschiede. Eine Regel ist, dass man bei der Firma, bei der man arbeitet, sofort nachfragen sollte, was sie von einem an Unterlagen brauchen. Es gibt nämlich mehrere Varianten, ob und wie Lohnsteuer einbehalten wird. Die Lohnsteuerkarte gab es früher einmal, seit 2010 wird keine neue mehr ausgegeben, weil auf ein elektronisches System umgestellt wird. Wer 2010 schon einmal eine
hatte, kann die weiterhin benutzen, wenn der Betrieb eine verlangt. Wer keine hat und dennoch eine Bescheinigung braucht, kann beim zuständigen Finanzamt einfach eine elektronische Bescheinigung beantragen.

Wird eine Lohnsteuer einbehalten, sieht man das auf seiner Lohnsteuerkarte oder erfährt es beim Arbeitgeber. Doch die Lohnsteuer kann man sich als Schüler in den meisten Fällen wieder vom Finanzamt zurückholen. Die jährliche Grenze des Lohns liegt dabei bei 9 040 Euro. Wer nicht darüber kommt, kann nach Ablauf eines Jahres seine Steuererklärung machen. Er kriegt dann die Lohnsteuer, aber auch die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag zurück. Beides musste der Arbeitgeber auch abführen. Das Formular fürs Zurückholen der Lohnsteuer gibt es beim Finanzamt, mittlerweile geht das Ganze auch online. Hat man das erledigt, wird einem der einbehaltene Betrag auf das eigene Konto zurücküberwiesen.