Am 29. Juli in Straubing
Hygieneregeln beim Freistunde-Talk mit David Mayonga
14. Juni 2021, 10:00 Uhr aktualisiert am 14. Juli 2021, 14:21 Uhr
Bitte beachten: Die Teilnehmerzahl zum Freistunde-Talk ist aufgrund der geltenden Corona-Bestimmungen beschränkt. Zugelassen für den Bernauergarten in Straubing sind aktuell 50 Zuhörer. Bei schlechtem Wetter findet der Talk im Salzstadel Straubing statt. Hier ist die Teilnehmerzahl auf 30 Gäste beschränkt.
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Hygienekonzept
Open Air Veranstaltung / Freistunde-Talk in Koop. mit Stadt Straubing/Mobile Jugendarbeit / Sommer der Möglichkeiten
- Agnes Bernauer Garten am 29.07.2021 ab 18 Uhr -
Die Veranstaltung ist Teil des Projekts "Sommer der Möglichkeiten" und wird im Programm Kultursommer 2021 durch die Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit Mitteln aus NEUSTART KULTUR gefördert. Zudem wird die Veranstaltung im Rahmen einer Kooperation zwischen der Stadt Straubing/Mobile Jugendarbeit und der Redaktion Freistunde des Straubinger Tagblatts stattfinden.
1. Geltungsbereich
1.1 Örtlicher Geltungsbereich
Das Hygienekonzept gilt für die Open-Air-Veranstaltung im Rahmen der Kooperation der Redaktion Freistunde und der Stadt Straubing/Mobile Jugendarbeit / Sommer der Möglichkeiten im Agnes-Bernauer-Garten.
1.2 Persönlicher Geltungsbereich
Das Hygienekonzept gilt für alle an der Durchführung und Organisation beteiligten Personen: (Mitarbeiter*innen der Stadt Straubing, Technikpersonal, geladene Gäste, Moderator*innen). Weiter gilt es für die Veranstaltungsbesucher*innen.
1.3 Zeitlicher Geltungsbereich
Das Hygienekonzept gilt am Tag der Veranstaltung, am 29.07.2021.
2. Grundlagen des Hygienekonzepts
Dieses Hygienekonzept basiert auf der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der jeweils gültigen Fassung sowie auf den aktuellen Allgemeinverfügungen der Stadt Straubing.
3. Sicherheits- und Hygienemaßnahmen
3.1 Belegung von Zuschauerplätzen
Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher werden am Eingang des Agnes-Bernauer-Gartens erfasst. Die Belegung zusammenhängender Plätze ist auf Personen, die einem Hausstand angehören, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstands beschränkt, soweit keine anderslautenden Regelungen in der jeweils gültigen Fassung der BayIfSMV getroffen werden. Die maximale Belegungszahl richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung der BayIfSMV.
3.2 Besucherinformation
Besucherinnen und Besucher werden schriftlich oder mündlich sowie durch Aushang am Gelände hingewiesen auf:
- den Ausschluss vom Besuch der Veranstaltung bei Vorliegen von einschlägigen Krankheitssymptomen sowie einem wissentlichen Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten,
- die Einhaltung der Abstandsregel und die Durchführung der Händedesinfektion,
- die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
3.3 Nachverfolgung von Kontaktpersonen
Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles zu ermöglichen, wird eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) sowie Zeitraum des Aufenthalts in dem unter 1.1 genannten Geländes geführt. Bei Personal, Organisator*innen und Fremdfirmen sind o.g. Kontaktdaten vom Veranstalter zu erfassen.
Bei Besuchern dienen der Dokumentation die am Eingang hinterlegten Kontaktdaten (jeweils ein Kontakt je Hausstand); als Aufenthaltszeitraum gilt der Zeitraum ab 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn bis 30 Minuten nach Vorstellungsende. Es werden nur zugewiesene Plätze belegt.
Eine Übermittlung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung und gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten.
3.4 Abstandsregeln / Zuschauerplätze
Eine Bestuhlung im Bernauer-Garten ist nur sehr eingeschränkt vor der Bühne und bei der Galerie möglich.
Es erfolgt eine feste Zuweisung unter Berücksichtigung der Mindestabstände.
Des Weiteren stehen markierte Sitzflächen im Rasenbereich zur Verfügung. Es sind Sitzkissen bzw. Sitzdecken mitzubringen. Dazu wurden Sitzdecken angeschafft, die zur Verfügung gestellt werden können.
- Beim Durchqueren des Konzertgeländes sind die Abstandsregeln von 1,5 m einzuhalten.
- Auf den zugewiesenen Plätzen gilt bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35: Angehörige des eigenen Hausstands sowie Angehörige zweier weiterer Hausstände, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen (plus Geimpfte, plus Genesene) nicht überschritten wird, können ohne den Mindestabstand von 1,5 m gemeinsam Platz nehmen.
3.5 Mund-Nasen-Bedeckung
Besucherinnen bzw. Besucher haben auf dem Veranstaltungsgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Am zugeordneten Sitzplatz kann die Maske bei einem 7-Tage-Inzidenzwert von unter 35 während der Veranstaltung abgenommen werden. Die Gäste werden bei Ihrem Besuch auf die geltenden Vorschriften hingewiesen.
Das Einlasspersonal trägt eine Mund-Nasen-Bedeckung, da der Mindestabstand unterschritten werden kann. Hiervon sind ausgenommen:
- Künstler*innen, soweit dies zu einer Beeinträchtigung der künstlerischen Darbietung führt. (Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nur für Auf- und Abtritt),
- Kinder bis zum sechsten Lebensjahr,
- Personen, die glaubhaft machen können, (ärztliches Attest) dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist.
3.6 Ergänzende Hygienemaßnahmen
Mitwirkenden, Besucherinnen und Besuchern stehen die Sanitäreinrichtungen der Bibliothek zur Verfügung. Die Sanitäreinrichtungen sind mit Waschbecken, Flüssigseife, Einmalhandtüchern und Händedesinfektionsmitteln ausgestattet. Infografiken zur Handhygiene werden angebracht. Zusätzlich werden beim Eingang der Sanitäranlage Spender mit Händedesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.
3.7. Gastronomie
Es findet kein Verkauf von Speisen und Getränken statt. Besucherinnen und Besuchern wird gestattet, Getränke zum Eigenverzehr mitzubringen.
3.8 Wartezone / Einlass / Laufwege
Der Einlassbereich wird mit Abstandsmarkierungen versehen, bzw. es sorgt Personal für die Einhaltung der Mindestabstände. Bei Bedarf wird ein Leitsystem mit entsprechenden Markierungen (Sprühkeide) angebracht.
3.9 Umgang mit Erkrankten und Verdachtsfällen
Vom Besuch und von der Mitwirkung an Veranstaltungen sind Personen (Mitwirkende und Besucherinnen bzw. Besucher) ausgeschlossen, die - in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19-Erkrankten hatten oder - Symptome aufweisen, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten können, wie Atemwegssymptome jeglicher Schwere, unspezifische Allgemeinsymptome und Geruchs- oder Geschmacksstörungen.
Sollten Personen während der Veranstaltung Symptome entwickeln, haben sie umgehend die Veranstaltung zu verlassen. Bei Auftreten von Symptomen mit Verdacht auf COVID-19 bei einer der beteiligten Personen (Besucherinnen bzw. Besucher und Mitwirkende) während des Veranstaltungsbetriebs ist die Betriebsleitung zu informieren, die den Sachverhalt umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt meldet.
4. Arbeitsschutz
4.1 Regelungen für geladene Gäste und Moderator*innen
Die geladenen Gäste sitzen versetzt und mit nötigem Abstand, um Gefahren durch Aerosolausstoß zu minimieren. Alle Beteiligten (geladene Gäste, Moderatorin*innen, Veranstalter) erbringen einen Negativtest (nicht älter als 24 Stunden), gelten als genesen oder sind vollständig geimpft.
Das vorliegende Hygienekonzept wird ggfs. der zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angepasst.
Straubing, den 14.07.2021
Natalie Gräfe